Streitwert Mahnschreiben Vertragsstrafe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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goodstudent
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#1

30.06.2020, 18:21

Hey Ihr Lieben,

ich stehe leider total auf dem Schlauch und brauche dringend Eure Hilfe:

Für unseren Mandanten haben wir ein Teil der Vertragsstrafe (wg. Bauverzögerung ggü. dem Bauträger) noch vor Fertigstellung gemahnt (ca. 10T€).
Mittlerweile sind aber fast 20T€ fällig, da der Bau erst jetzt im März fertig wurde.

Wenn man den Streitwert des Mahnschreibens berechnet, kann man dann die 20T€ nehmen oder darf man nur den damals gemahnten Betrag als Streitwert nehmen?

Ich danke Euch sehr!
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Tigerle
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#2

01.07.2020, 10:19

Wenn Ihr bezüglich des inzwischen höheren fälligen Betrages nicht tätig geworden seit, sondern nur damals die 10T€ geltend gemacht habt, dann könnt Ihr auch nur den Wert in Ansatz bringen.

Zumindest habe ich Dich so verstanden, dass Ihr nur das eine Schreiben gefertigt habt und die Gegenseite zur Zahlung der 10T€ aufgefordert habt und dann nichts weiter veranlasst wurde.
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