Streitverkünder auf Klägerseite - Kosten nach Klagerücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Trine
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#1

30.06.2020, 13:07

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, zu folgendem Sachverhalt:

Kläger K - Beklagter B - Nebenintervenient N

Wir vertreten N, treten nach Aufforderung auf K-Seite dem Rechtsstreit bei.. Nach Verhandlung, Ortsterminen und Zwischenurteil über den Grund und Teilurteil (Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten) nimmt K die Klage zurück.

Nun fragt mein RA nach, wer unsere Kosten zu tragen hat. Er glaubt, N (also unser Mandant). Aber können wir nicht einen Kostenantrag stellen, wonach K (der uns als Streitverkünder wollte) nicht unsere Kosten trägt? Eine Kostengrundentscheidung blieb bislang aus. Ist noch alles ziemlich frisch.

Könnt ihr mir sagen, ob ich richtig liege?

Vielen Dank, LG ;)
:thx
Feldhamster
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#2

30.06.2020, 18:20

Eure Gebühren trägt doch erst einmal grundsätzlich der Mandant selbst. Die Frage ist, ob er einen Erstattungsanspruch gegen Kläger oder Beklagten hat und hierüber entscheidet das Gericht nur auf Antrag. Ihr solltet daher ausdrücklich beantragen, die auch Kosten der Nebenintervention dem Kläger aufzuerlegen (davon ausgehend, dass dem Kläger durch seine Klagerücknahme die Kosten auferlegt werden). Nur wenn das Gericht ausdrücklich die Kosten der Nebenintervention in der Kostengrundentscheidung aufführt, besteht nach meiner Erinnerung ein Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten.
Trine
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#3

01.07.2020, 08:43

Ja so dachte ich es mir auch. Danke dir für deine Bestätigungs-antwort ;-)
:thx
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