Abrechnung Familienrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Toni96
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#1

30.06.2020, 11:37

Hallo zusammen. Ich steh absolut auf dem Schlauch und habe ein riesen Brett vor dem Kopf :patsch

Wir haben unseren Mandanten zunächst außergerichtlich wegen der Zahlung von Trennungsunterhalt vertreten. Die Gegenseite hat zur Auskunft aufgefordert, die von uns erteilt wurde. Sodann erfolgten immer wieder verschiedene Unterhaltsberechnungen von der Gegenseite und von uns. Im Durchschnitt ergab sich dann ein monatlicher Unterhaltsbetrag von 730 €.

Dann wurden außergerichtliche Verhandlungen über den Zugewinnausgleich geführt. Ausgerechnet wurde durch uns ein Anspruch der Gegenseite in Höhe von 186.000 €.

Es wurden sodann diverse Schreiben und telefonische Vergleichsgespräche mit der Gegenseite geführt und schlussendlich eine notarielle Vereinbarung geschlossen.

Es wurde beurkundet, dass unser Mandant zur Abfindung sämtlicher Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit und für die Zukunft 44.000 € zahlt und für die Abgeltung des Versorgungsausgleichs 130.000 €.

Was kann ich nun abrechnen? Welche Gebühren nach welchen Werten sind entstanden?

Kann ich 2 Rechnungen stellen für Unterhalt und Zugewinn getrennt? Oder müssen die Werte addiert werden und dann nur 1 x die Gebühren?

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!

LG Toni96
Feldhamster
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#2

30.06.2020, 18:05

Die Werte sind zu addieren und es ist eine Rechnung zu stellen nach meiner Meinung. Gegenstandswert ist das, worüber ihr gestritten habt bzw ihr tätig ward, also nicht die Beträge ansetzen, die als Zahlbeträge in der notariellen Urkunde enthalten sind.

Und mit diesen Infos bitte ich dich, eine Abrechnung zu entwerfen und hier einzustellen, damit darüber diskutiert werden kann.
Toni96
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#3

01.07.2020, 09:03

Danke Feldhamster für deine Antwort.

Ich habe jetzt mal eine Berechnung erstellt und hoffe, ich bekomme von euch die Bestätigung, dass ich das so richtig gemacht habe :thx

Gegenstandswert: 194.760,00 € (12 x 730,00 € Unterhalt=8.760,00 € + 186.000,00 € Zugewinn)
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 2.616,90 €
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG 2.415,60 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG 3.019,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 8.072,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 1.533,68 €
Gesamtbetrag 9.605,68 €

LG Toni96
Feldhamster
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#4

01.07.2020, 13:46

Den Wert hätte ich auch so berechnet.

Es ist aber keine TG entstanden, wenn ihr nur außergerichtlich tätig ward und keinen Auftrag für ein gerichtliches Verfahren hattet.

Statt dessen kannst du den Regelsatz der Geschäftsgebühr erhöhen, was ich sowieso in solchen Fällen machen würde.
Toni96
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#5

01.07.2020, 14:02

Stimmt natürlich mit der TG.🤭😬. Ich Dussel.

Vielen vielen Dank für deine Hilfe!!!
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