KFA verschiedene Streitwerte, schriftliches Vorverfahren, Anerkenntis, Klagerücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sprinterin1986
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#1

30.06.2020, 11:35

Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, stehe gerade völlig auf dem Schlauch.
Wir waren in einer Angelegenheit Beklagte. SW 4.860,38 €. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet.
Dann wurde Termin auf den 27.05.20 bestimmt.
Klägerseite hat sodann beantragt, 322,99 € zu zahlen, Rest der Klage wurde zurückgenommen. Wir haben die Klageforderung (322,99 €) anerkannt.
Jetzt gab es Streitwertbeschluss bis 30.04. 4.860,38 € und dann 322,99 €.

Für die Festsetzung kann ich jetzt VG aus 4.860 € und TG aus 322 € angeben, oder beides aus dem höheren, da ja vorher schriftliches Verfahren angeordnet wurde?

Ich danke euch vorab.

VG und noch eine schöne Arbeitswoche
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Adora Belle
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#2

30.06.2020, 11:42

Für die TG muss im schriftlichen Verfahren entschieden worden sein. Hier wurde aber schlicht zurückgenommen. Die TG ist nur aus dem geringen Wert entstanden.
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skugga
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#3

30.06.2020, 11:48

Zudem wurde ja lediglich das schriftliche Vorverfahren, nicht aber das schriftliche Verfahren angeordnet - das ist ein Unterschied.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Sprinterin1986
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#4

30.06.2020, 12:57

:thx
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