Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, stehe gerade völlig auf dem Schlauch.
Wir waren in einer Angelegenheit Beklagte. SW 4.860,38 €. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet.
Dann wurde Termin auf den 27.05.20 bestimmt.
Klägerseite hat sodann beantragt, 322,99 € zu zahlen, Rest der Klage wurde zurückgenommen. Wir haben die Klageforderung (322,99 €) anerkannt.
Jetzt gab es Streitwertbeschluss bis 30.04. 4.860,38 € und dann 322,99 €.
Für die Festsetzung kann ich jetzt VG aus 4.860 € und TG aus 322 € angeben, oder beides aus dem höheren, da ja vorher schriftliches Verfahren angeordnet wurde?
Ich danke euch vorab.
VG und noch eine schöne Arbeitswoche
KFA verschiedene Streitwerte, schriftliches Vorverfahren, Anerkenntis, Klagerücknahme
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Für die TG muss im schriftlichen Verfahren entschieden worden sein. Hier wurde aber schlicht zurückgenommen. Die TG ist nur aus dem geringen Wert entstanden.
- skugga
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Zudem wurde ja lediglich das schriftliche Vorverfahren, nicht aber das schriftliche Verfahren angeordnet - das ist ein Unterschied.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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