KFA bei verschiedenen Quotelungen
Verfasst: 30.06.2020, 11:18
Hallo
Ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Wir vertreten in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit zwei Auftraggeber (Kläger). In der Berufungsinstanz wurde nunmehr folgende Kostenentscheidung getroffen:
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Klägerin 12 % und der Kläger 62 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat der Beklagte 47 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers hat der Beklagte 17 % zu tragen.
Wie stelle ich nun meinen KFA? Muss ich getrennte KFA´s für die Kläger stellen? Das würde ja dann den tatsächlich entstandenen Kosten nicht entsprechen.
Liebe Grüße
Ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Wir vertreten in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit zwei Auftraggeber (Kläger). In der Berufungsinstanz wurde nunmehr folgende Kostenentscheidung getroffen:
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Klägerin 12 % und der Kläger 62 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat der Beklagte 47 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers hat der Beklagte 17 % zu tragen.
Wie stelle ich nun meinen KFA? Muss ich getrennte KFA´s für die Kläger stellen? Das würde ja dann den tatsächlich entstandenen Kosten nicht entsprechen.
Liebe Grüße