KFA bei verschiedenen Quotelungen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

30.06.2020, 11:18

Hallo :wink2

Ich stehe etwas auf dem Schlauch.

Wir vertreten in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit zwei Auftraggeber (Kläger). In der Berufungsinstanz wurde nunmehr folgende Kostenentscheidung getroffen:

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Klägerin 12 % und der Kläger 62 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat der Beklagte 47 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers hat der Beklagte 17 % zu tragen.

Wie stelle ich nun meinen KFA? Muss ich getrennte KFA´s für die Kläger stellen? Das würde ja dann den tatsächlich entstandenen Kosten nicht entsprechen.

Liebe Grüße
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
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#2

30.06.2020, 12:49

Du stellst einen KFA für beide Kläger zusammen. Die Quotelung nimmt dann das Gericht vor.
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