Hallo
Ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Wir vertreten in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit zwei Auftraggeber (Kläger). In der Berufungsinstanz wurde nunmehr folgende Kostenentscheidung getroffen:
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Klägerin 12 % und der Kläger 62 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat der Beklagte 47 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers hat der Beklagte 17 % zu tragen.
Wie stelle ich nun meinen KFA? Muss ich getrennte KFA´s für die Kläger stellen? Das würde ja dann den tatsächlich entstandenen Kosten nicht entsprechen.
Liebe Grüße
KFA bei verschiedenen Quotelungen
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du stellst einen KFA für beide Kläger zusammen. Die Quotelung nimmt dann das Gericht vor.
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