außergerichtlich + EV-Verfahren abrechnen
Verfasst: 29.06.2020, 15:13
Hey Ihr Lieben,
muss bei der RSV unsere außergerichtlichen Kosten und die Kosten des EV-Verfahrens abrechnen (gab einen Termin). Mit den SW und Anrechnung bin ich unsicher.
Mein Chef schrieb deshalb das dazu:
gerichtlich gibt es einen Abschlag (weil nur Verfügungsverfahren), also wird aus 30.000 außergerichtlich 20.000 gerichtlich; gerichtlich kam dann weiterer Streitgegenstand hinzu, deswegen 30.000. Aber die Anrechnung nur aus 20.000, weil da dürfte der gerichtliche Streitwert der Gegenstände zählen, die außergerichtlich die Angelegenheit waren.
Kann mir hier jemand helfen, verstehe es nicht so ganz?
Streitwert € 30.000,00
1,3 Geschäftsgebühr
Auslagenpauschale
Nr. 7002 VV RVG
Kosten des Verfügungsverfahrens
Streitwert € 30.000,00
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung der Geschäftsgebühr
aus € 20.000,00
Gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG
1,2 Terminsgebühr
Auslagenpauschale
Nr. 7002 VV RVG
muss bei der RSV unsere außergerichtlichen Kosten und die Kosten des EV-Verfahrens abrechnen (gab einen Termin). Mit den SW und Anrechnung bin ich unsicher.
Mein Chef schrieb deshalb das dazu:
gerichtlich gibt es einen Abschlag (weil nur Verfügungsverfahren), also wird aus 30.000 außergerichtlich 20.000 gerichtlich; gerichtlich kam dann weiterer Streitgegenstand hinzu, deswegen 30.000. Aber die Anrechnung nur aus 20.000, weil da dürfte der gerichtliche Streitwert der Gegenstände zählen, die außergerichtlich die Angelegenheit waren.
Kann mir hier jemand helfen, verstehe es nicht so ganz?
Streitwert € 30.000,00
1,3 Geschäftsgebühr
Auslagenpauschale
Nr. 7002 VV RVG
Kosten des Verfügungsverfahrens
Streitwert € 30.000,00
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung der Geschäftsgebühr
aus € 20.000,00
Gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG
1,2 Terminsgebühr
Auslagenpauschale
Nr. 7002 VV RVG