außergerichtlich + EV-Verfahren abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Inara
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#1

29.06.2020, 15:13

Hey Ihr Lieben,
muss bei der RSV unsere außergerichtlichen Kosten und die Kosten des EV-Verfahrens abrechnen (gab einen Termin). Mit den SW und Anrechnung bin ich unsicher.

Mein Chef schrieb deshalb das dazu:
gerichtlich gibt es einen Abschlag (weil nur Verfügungsverfahren), also wird aus 30.000 außergerichtlich 20.000 gerichtlich; gerichtlich kam dann weiterer Streitgegenstand hinzu, deswegen 30.000. Aber die Anrechnung nur aus 20.000, weil da dürfte der gerichtliche Streitwert der Gegenstände zählen, die außergerichtlich die Angelegenheit waren.
Kann mir hier jemand helfen, verstehe es nicht so ganz?


Streitwert € 30.000,00
1,3 Geschäftsgebühr
Auslagenpauschale
Nr. 7002 VV RVG


Kosten des Verfügungsverfahrens
Streitwert € 30.000,00
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung der Geschäftsgebühr
aus € 20.000,00
Gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG
1,2 Terminsgebühr
Auslagenpauschale
Nr. 7002 VV RVG
Feldhamster
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#2

29.06.2020, 18:01

Nach deiner Sachverhaltsschilderung ist deine Abrechnung richtig. Nur soweit der Gegenstand der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit derselbe ist, erfolgt die Abrechnung.

Gegenüber der RSV muss das auch so dargelegt werden und für den Streitgegenstand, der erst im gerichtlichen Verfahren dazu kam, müsst ihr bei der RSV nachträglich um Kostenzusage bitten.
Inara
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#3

07.07.2020, 11:00

Vielen lieben Dank für Deine Antwort; habe das Schreiben raus.
LG
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