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Zusatzgebühr Absehen Fahrverbot u. erhöhtes Bußgeld

Verfasst: 29.06.2020, 10:37
von Svengie
Moin :)

Mein Betreff sagt schon sehr viel. Wir haben eine Einlassung dahingehend abgegeben, dass wri angeregt hatten, die Regelbuße anzuheben und von der Verhängung eines Fahrvebotes abzusehen. Dieser Bitte ist der Landkreis nachgekommen. Ich muss ganz blöd fragen: Kann ich die Zusatzgebühr abrechnen? Ich würde ganz klar sagen, ja!

:thx

Re: Zusatzgebühr Absehen Fahrverbot u. erhöhtes Bußgeld

Verfasst: 29.06.2020, 10:40
von Adora Belle
Ja? Ganz klar? Nach welcher Ziffer denn?

Re: Zusatzgebühr Absehen Fahrverbot u. erhöhtes Bußgeld

Verfasst: 29.06.2020, 10:55
von Svengie
Ja, wenn dann nach 5115 VV RVG. Also liege ich falsch und es gibt keine Zusatzgebühr? Schade

Re: Zusatzgebühr Absehen Fahrverbot u. erhöhtes Bußgeld

Verfasst: 29.06.2020, 11:37
von Adora Belle
Ich lese in der 5115 keine Variante, die zu Deinem Sachverhalt passt.

Re: Zusatzgebühr Absehen Fahrverbot u. erhöhtes Bußgeld

Verfasst: 30.06.2020, 11:25
von waschu
Hallo Zusammen,

eine Zusatzgebühr erhält man nur, wenn eine Einstellung oder Einspruchsrücknahme erfolgt ist. Ansonsten diese Gebühr nicht angefallen, d.h. bei Dir wird eventuell nur der Bußgeldbescheid abgeändert in eine höhere Geldbuße. Dies rechtfertigt jedoch keine Zusatzgebühr.

Re: Zusatzgebühr Absehen Fahrverbot u. erhöhtes Bußgeld

Verfasst: 02.07.2020, 08:48
von Svengie
Danke für die ausführliche Antwort Waschu. Jetzt habe ich das verstanden. :)