Anrechnung Geschäftsgebühr KFA im Verkehrsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Christian2014
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#1

26.06.2020, 09:59

Hallo,

ich habe hier eine Frage und freue mich auf euer Fachwissen.

Folgender Fall:

Wir haben in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit die Schadenpostionen für den Halter des verunfallten Fahrzeuges gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht. Es kam zu Kürzungen der Reparaturkosten, die wir im Namen der Reparaturwerkstatt aus abgetretenem Recht gerichtlich geltend gemacht hatten.

Es kam zu einer Erledigung und vollständigen Zahlung seitens der GHV nach Klageerhebung und wir stellten KFA, ohne die Geschäftsgebühr in Anrechnung zu bringen.

Darauf argumentierte die Gegenseite, dass hier eine Anrechnung stattfinden muss, da diese außergerichtlich bereits die Geschäftsgebühr erstattet haben.

Dies ist für mich unlogisch, da es sich ja um zwei verschiedene Angelegenheiten und zwei verschiedene Auftraggeber handelt (außergerichtlich der Halter und gerichtlich die Rep-Werkstatt).

Hat dazu jemand Argumente gegen die Anrechnung und bestenfalls noch Urteile?

Ich danke allen vorab herzlich.

LG, Christin
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Adora Belle
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#2

26.06.2020, 10:48

§404 BGB. Argument für die Anrechnung allerdings. Und OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2011, Az. I-25 W 95/11.
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