Anrechnung Geschäftsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Danijela
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#1

25.06.2020, 20:24

Hallo zusammen,

ich hoffe, jmd kann mir helfen.

Folgender Fall:

Mdt hat Abmahnung erhalten.

Aussergerichtliche Tätigkeit durch RA
Anschließend Klage durch Gegenseite eingereicht

Noch kein Termin zum Zeitpunkt der Abrechnung

Diese sah wie folgt aus

Klage sw 30.000 Abmahnung Wert 5.000,00
Insgesamt sw 35.000,00

Abrechnung
1,3 Gf Gebühr
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung
Auslagen gerichtlich+außergerichtlich 40
19% mwst

Klage d
Urteil abgewiesen Streitwert auf 30.000 festgesetzt

Mandant hat die erste Rechnung bezahlt

Gegenseite nun auch die festgesetzten Kosten
Sw 30.000
1,3 Vg
1,2 tg
Reisekosten
Abwesenheitsgeld
Auslagen
Keine Mwst wg Vorsteuerabzugsberechtigung

Muss ich jetzt eine komplett neue Rechnung an mdt schicken unten das bereits gezahlte abziehen?

Vor allem aber nach was für einem Streitwert erfolgt die Anrechnung?

Danke.
Feldhamster
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#2

28.06.2020, 14:22

Nach welchen Streitwerten wurden in der ersten Rechnung denn GG und VG berechnet? Ich verstehe die angegebenen 35.000 nicht...nach meinem Verständnis deiner Sachverhaltsschilderung hätte die GG nach 5.000 und die VG nach 30.000 berechnet und auf die VG die hälftige GG nach 5.000 angerechnet werden müssen.

Eine Endabrechnung an den Mandanten ist immer notwendig, zumal bisher ihm gegenüber nach meinem Verständnis keine TG abgerechnet worden ist.
MellyM
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#3

29.06.2020, 07:34

Also wenn ich mich net irre ist außergerichtlich aus 5.000, aber ich kann später mal gucken.

Auch mE ist eine Endabrechnung schon wegen tg nötig.
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Tigerle
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#4

29.06.2020, 08:46

Feldhamster hat geschrieben:
28.06.2020, 14:22
Nach welchen Streitwerten wurden in der ersten Rechnung denn GG und VG berechnet? Ich verstehe die angegebenen 35.000 nicht...nach meinem Verständnis deiner Sachverhaltsschilderung hätte die GG nach 5.000 und die VG nach 30.000 berechnet und auf die VG die hälftige GG nach 5.000 angerechnet werden müssen.

Eine Endabrechnung an den Mandanten ist immer notwendig, zumal bisher ihm gegenüber nach meinem Verständnis keine TG abgerechnet worden ist.
So sehe ich das auch.
Außerdem benötigt der Mandant die Rechnung, da er ja auch die MwSt tragen muss für das Finanzamt
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