BerH Versorgungsausgleich - Anrechnung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Aelizia
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#1

23.06.2020, 09:42

Hallo zusammen :wink1

Wir haben über einen Berechtigungsschein (für "Ehesache Versorgungsausgleich") die Beratung, Vertretung (ggü. Ehemann u. Notar) im Zusammenhang mit einem Ehevertrag inkl. Einigung über den Verzicht des Versorgungsausgleichs abrechnet (GG + EG).

Aus dem Sitzungsprotokoll in dem nachfolgenden Scheidungsverfahren (wir wurden der Mandantin beigeordnet) ergibt sich, dass der Versorgungsausgleich nochmals erörtert worden ist. Die Parteien wurden persönlich angehört, der Versorgungsausgleich soll nicht stattfinden. So ist es auch in dem Scheidungsbeschluss festgehalten.

Meine Frage dazu:
Hier müsste ich doch eigentlich einen Teil aus den Beratungshilfegebühren anrechnen, oder?
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Adora Belle
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#2

23.06.2020, 10:35

Ja, halbe GG.
Aelizia
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#3

23.06.2020, 14:25

ok, danke!
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