Folgende Situation: Unser Mandant hat einen Bußgeldbescheid erhalten. Gegen diesen haben wir auch bereits Einspruch eingelegt, bevor die Bußgeldstelle den Bescheid aufgehoben und einen neuen Bescheid erlassen hat. Begründet wurde diese Aufhebung mit der falschen Zustellung des ersten Bescheids. Gegen den neuen Bescheid werden wir ebenfalls Einspruch erheben. Unser Mandant verfügt zudem über eine Rechtsschutzversicherung. Der Bußgeldbescheid beläuft sich auf 103,50 € und einen Punkt.
Kann ich jetzt einfach die Gebühren 5100 und 5103 plus Postpauschale der Bußgeldstelle in Rechnung stellen?
Aufgehobener Bußgeldbescheid
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, das ist alles dasselbe Verfahren.