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Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 22.06.2020, 11:11
von strohblume
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zum Gegenstandswert.

Haben für unseren Mandanten eine außergerichtliche ordentliche fristlose Kündigung gegenüber der Gegenseite erklärt sowie rückständigen Lohn außergerichtlich geltend gemacht und nunmehr Klage bezüglich des rückständigen Lohnes eingereicht.

Für den rückständigen Lohn wird ja der dreifache Bruttbetrag angesetzt. Was kann ich denn für die gefertigte Kündigung ansetzen?

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 22.06.2020, 11:42
von Tigerle
Für den rückständigen Lohn nimmst Du den Betrag den Ihr geltend gemacht habt und für die Kündigung das 3fachen Monatsgehalt.

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 22.06.2020, 11:57
von strohblume
Vielen Dank