Abrechnung Familienrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maxine
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#1

17.06.2020, 14:08

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Problem.
Wir haben ein Mandat, Vollmacht lautet auf "Trennungsunterhalt".
Im laufe der Zeit ging es um alles mögliche weitere. Hausrat, Herausgabe Pkw, Zugewinn, Hausverkauf, etc.pp. GEspräch zwischen den Parteien und Anwälten fand auch statt.
Scheidungsantrag war bis dato noch nicht eingereicht.

Inzwischen wurde das Mandat beendet, da die Mandantin mit dem Anwalt, welcher aus unserer Kanzlei ausgeschieden ist, mitgegangen ist.
Ich soll nun abrechnen. Habe aber absolut keinen Plan welche Werte ich ansetzen soll.
Weiß jemand Rat?

Lg
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Anahid
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#2

17.06.2020, 16:13

Mit den Angaben kann Dir da auch keiner weiterhelfen.

Ich würde mal über das FamGKG versuchen weiterzukommen. Vielleicht hilft Dir auch der Beitrag weiter.
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Feldhamster
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#3

17.06.2020, 16:14

Auch ohne schriftliche Vollmacht wurde mE Mandat über die weiteren Punkte erteilt, wenn RA im Auftrag der Mandantin tätig geworden ist. Die Beweislast liegt jedoch beim RA. Daher lässt man sich schriftliche Vollmacht erteilen oder hält anderweitig den Umfang des Mandats fest, zB in einem Schreiben an die Mandantin.

Im Endeffekt musst du somit von allen bearbeiteten Punkten den Wert bestimmen, die Einzelwerte addieren und die Summe ist dann der Gegenstandswert, nach dem die Gebühren entstanden sind.
maxine
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#4

17.06.2020, 17:05

Danke.
Das Problem is hier ja, dass ich leider keine Werte habe. Ich weiß beispielsweise nicht wie der Wert des Hauses ist, da hierfür erst ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde etc. Ich erfahre den Wert auch nicht mehr, da ja die Sache nicht mehr von uns bearbeitet wird, sondern von dem ausgeschiedelnen RA.
Ich könnte also lediglich schätzen nach §42 FamFG oder?
Feldhamster
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#5

17.06.2020, 18:35

Es wird doch irgendeine Regelung mit dem ausgeschiedenen RA geben bzgl der Gebühren bei lfd Mandaten, die er mitgenommen hat. Also müsste der RA euch doch ggf die notwendigen Informationen geben können/müssen für eure Abrechnung.

Ansonsten bleibt dir nur die Schätzung übrig...
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