Huhu,
ich hab da mal ne Frage
Ab Juli müssen wir doch nur die 16 % Mwst. berücksichtigen.
Ist da das Rechnungsdatum relevant oder das Auftragsdatum? Also gilt das nur für neue Akten ab Juli oder muss ich bei den "alten", die ich dann meinetwegen erst im August abrechne auch die 16 % ansetzen und wenn z.B. KNV gemacht wurden, die dann mit 19 % berücksichtigen.
LG Tine
Abrechnungen ab 07/2020
- Anahid
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Es kommt auf das Datum der Leistungserbringung an. Damit dürfte eigentlich, da Gebühren erst fällig werden, wenn der Auftrag erledigt ist, 16 % bei allen Sachen abzurechnen sein, die nach dem 01.07. abgeschlossen werden. Stellst Du nach dem 01.07. eine Kostenvorschussrechnung, so ist die auch mit 16 % zu berechnen; wird allerdings das Verfahren erst im nächsten Jahr beendet, dann müsste dann die Vergütung mit 19 % abgerechnet werden und dann musst Du natürlich aufpassen, dass Du da den Kostenvorschuss richtig anrechnest und den nicht so anrechnest, als wäre der mit 19 % abgerechnet worden. Ich persönlich würde dann den Vorschuss (netto) von dem Gebührenbetrag (netto) abziehen und dann erst die Mehrwertsteuer berechnen. Ich denke, das dürfte am praktikabelsten sein.
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Guten Morgen,
Anahid, gibt es dazu schon was offizielles? Also das sich der USt-Satz nach § 8 RVG und nicht nach dem Entstehen der Gebühren bzw. dem Datum der Beauftragung richtet? Ich habe dazu leider noch nichts gefunden, vielleicht habe ich die falschen Suchbegriffe.
Anahid, gibt es dazu schon was offizielles? Also das sich der USt-Satz nach § 8 RVG und nicht nach dem Entstehen der Gebühren bzw. dem Datum der Beauftragung richtet? Ich habe dazu leider noch nichts gefunden, vielleicht habe ich die falschen Suchbegriffe.
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Tut mir leid Mücki, da hab ich keine Ahnung. Ich hab die Auskunft so von unserem Steuerberater erhalten.
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Ich versteh, ehrlich gesagt, das Problem nicht. Das ist noch nicht die erste Mehrwertsteueränderung, die es gibt. 2007 wurde das hier:
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/MwSt.html
gut zusammengefasst und erklärt.
Einfache Faustformel für den Normalfall: RVG-Tabelle Beginn der Angelegenheit, MWST-Satz Ende der Angelegenheit
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/MwSt.html
gut zusammengefasst und erklärt.
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Ja, ich weiß, ich kenne die Artikel und habe die Änderung seinerzeit ja schon mitgemacht. Ich mache mir wahrscheinlich einfach viel zuviele Gedanken und vermutlich um Dinge, die noch nicht mal die Regierung auf dem Schirm hat(te). Aber das liegt einfach daran, dass es nur eine temporäre Geschichte ist, sonst würde mich das wohl (wie 2007) gar nicht interessieren, bis es soweit ist.
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Naja, temporär - aber rein technisch läufts doch nicht anders, als käme zum 01.07. eine Erhöhung und zum 01.01. dann nochmal eine, nur dass es halt nicht beide Male hoch geht, sondern einmal runter und dann wieder hoch.mücki hat geschrieben: ↑17.06.2020, 10:17Ja, ich weiß, ich kenne die Artikel und habe die Änderung seinerzeit ja schon mitgemacht. Ich mache mir wahrscheinlich einfach viel zuviele Gedanken und vermutlich um Dinge, die noch nicht mal die Regierung auf dem Schirm hat(te). Aber das liegt einfach daran, dass es nur eine temporäre Geschichte ist, sonst würde mich das wohl (wie 2007) gar nicht interessieren, bis es soweit ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Stimmt schon aber ich halte es eben auch für möglich, da die USt-Minderung ja die Wirtschaft ankurbeln soll, dass es eben nicht um die Fälligkeit geht, sondern um den Zeitpunkt der Entstehung. Was ja auch nichts Neues wäre, so wurde es bei der Umstellung BRAGO/RVG und bei Neuerungen ja auch gehandthabt. Aber wie gesagt, ich mache mir wahrscheinlich einfach zuviele Gedanken und werde mich deshalb jetzt auf meine Fingerchen setzen und einfach abwarten.
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