Vergleich und Stundung
Verfasst: 16.06.2020, 12:49
Hallo,
ich beiß mal wieder an einer (für mich) kniffligen Sache rum :
In einer erbrechtlichen Angelegenheit wurde ein Vergleich über einen Zahlbetrag geschlossen, jede Partei trägt die eigenen Gebühren selbst.
Im Anschluss hat die Gegenseite (eigenmächtig) den Vergleichsbetrag in zwei Teilen. zu selbst festgelegten Zeitpunkten, geleistet. Es gibt hierzu auch Schriftverkehr.
Die Gegenseite vertritt nun die Ansicht, es falle neben der bereits (bei der eigenen Partei) geltend gemachten Vergleichsgebühr keine weitere Gebühr für die gewährte Stundung/Ratenzahlung an.
Wir sind hingegen der Meinung, dass der Vergleich keine Stundungs-/Ratenzahlungsvereinbarung enthalten hat, sondern es war eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart. Somit würde nach unserer (meiner Chefin und meiner) Ansicht nach eine weitere Gebühr anfallen, die von der Gegenseite zu erstatten ist.
Kann jemand weiterhelfen?
Danke schon mal
ich beiß mal wieder an einer (für mich) kniffligen Sache rum :
In einer erbrechtlichen Angelegenheit wurde ein Vergleich über einen Zahlbetrag geschlossen, jede Partei trägt die eigenen Gebühren selbst.
Im Anschluss hat die Gegenseite (eigenmächtig) den Vergleichsbetrag in zwei Teilen. zu selbst festgelegten Zeitpunkten, geleistet. Es gibt hierzu auch Schriftverkehr.
Die Gegenseite vertritt nun die Ansicht, es falle neben der bereits (bei der eigenen Partei) geltend gemachten Vergleichsgebühr keine weitere Gebühr für die gewährte Stundung/Ratenzahlung an.
Wir sind hingegen der Meinung, dass der Vergleich keine Stundungs-/Ratenzahlungsvereinbarung enthalten hat, sondern es war eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart. Somit würde nach unserer (meiner Chefin und meiner) Ansicht nach eine weitere Gebühr anfallen, die von der Gegenseite zu erstatten ist.
Kann jemand weiterhelfen?
Danke schon mal