Hallo guten Morgen,
ich habe eine Abrechnung vorliegen (GEsamtstreitwert: 1.500,00).
Es wurde im REchtsstreit ein Vergleich über 1.000 geschlossen.
Abrechnen mache ich aber wie folgt:
SW: 1.500
1,3 3100 aus 1.500
1,2 3400 aus 1.500
1,0 1003,100 aus 1.500
DANKE
vergleichsgebühr
- mücki
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Gab es eine Streitwertfestsetzung? Was ist mit den restlichen 500 €? Die EG fällt aus dem Wert an, der mit dem Vergleich erledigt wurde.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- mücki
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Das ist das Problem, wenn man nicht alle für die Beantwortung der Frage wichtigen Informationen weitergibt.
Wenn der Streitwert auf 1.500 € festgesetzt wurde, ist die Abrechnung richtig.
Wenn der Streitwert auf 1.500 € festgesetzt wurde, ist die Abrechnung richtig.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- Adora Belle
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Es wurde wohl ein Vergleich auf (und nicht über) 1.000 EUR geschlossen.
Richtig ist, dass alle 3 Gebühren
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104 (und nicht 3400)
1,0 EG 1003
aus dem Gesamtstreitwert anfallen. War das Deine Frage? Oder was sonst wolltest Du fragen?
Richtig ist, dass alle 3 Gebühren
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104 (und nicht 3400)
1,0 EG 1003
aus dem Gesamtstreitwert anfallen. War das Deine Frage? Oder was sonst wolltest Du fragen?