KFA VU ohne Termin + Einspruch

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RiverPoet
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#1

10.06.2020, 21:20

Hallo,

vielleicht hab ich grad einen Denkfehler, ich versuch' mich kurz zu fassen:

Wir hatten ein Verfahren
- Mahnbescheid, Widerspruch d. Gegn., Klagebegründung.
- VU im schriftlichen Verfahren
- parallel mit dessen Zustellung Legitimation und Einspruch durch neuen Bevollmächtigten d. Gegners, der dann ausführlich erwidert hat usw., es folgt viel Schriftverkehr...
- Ladung zum Termin kam, wir haben einen Unterbevollmächtigten beauftragt
- Termin wurde einen Tag vorher abgesagt wegen Rücknahme des Einspruchs.

Seither nichts mehr in der Akte. Hauptforderung wurde prompt bezahlt, es gibt keinen vollstreckbaren Titel (weil noch keiner beantragt, warum auch).

Normalerweise würde ich abrechnen: 3100 1,3 Verfahrensgeb. und 3105 (2) 0,5 Terminsgebühr. Richtig? Oder erhalte ich doch aus irgend welchen Gründen eine 1,2er Terminsgebühr? Ich glaub ich hab zu viel gegoogelt und mich jetzt selber durcheinander gebracht...

Vielen Dank für's Entwirren schon mal. ;) LG
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Laska
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#2

11.06.2020, 10:20

Hallo,

m. E. ist das richtig, du rechnest nur die 2 Gebühren ab. Aber Anrechnung MB nicht vergessen. ;-)
Liebe Grüße

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Anahid
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#3

12.06.2020, 12:15

0,5 TG stimmt. Bei der Festsetzung das Mahnverfahren nicht vergessen und für mich stellt sich hier noch die Frage, was mit den Kosten des UBV ist? Wenn der Termin einen Tag vorher aufgehoben wird, sind die Kosten m.E. erstattungsfähig. Kommt aber natürlich drauf an, was Ihr mit dem UBV vereinbart habt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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