Quotenvorrecht?!
Verfasst: 04.06.2020, 15:24
Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade beim Thema Quotenvorrecht ein wenig auf dem Schlauch und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe natürlich viel zu der Thematik gefunden, aber leider nichts, was zu meiner Konstellation passt
Also
Beklagter muss aus Urteil an Mandant zahlen, unter anderem auch vorgerichtliche Anwaltskosten. Da die Klage zum Teil abgewiesen wurde, sind die Kostenquoten etwa 75% Kläger und zu 25% Beklagter. Daher ergibt sich aus dem KFB ein Erstattungsanspruch zu Gunsten des Beklagten.
Nun hat der Beklagte Zahlung auf Urteil geleistet. Bevor ich Zahlung an die RSV erstatte, würde ich zunächst die Selbstbeteiligung an den Mandanten erstatten und den Rest an die RSV weiterleiten.
Nun bereitet mir aber Probleme, dass die RSV auf den zu erwartenden KFB Zahlung an die Gegenseite in nicht allzu ferner Zukunft leisten müssen wird.
Also wie seht ihr das, nehme ich aus der Zahlung auf die vorgerichtlichen Kosten die SB für den Mandanten raus, oder geht die volle Summe an die RSV?
Das Problem, welches ich derzeit sehe (weil ich es aber auch nicht besser weiss) ist, dass die RSV die SB vom Mandanten wieder verlangen könnte, sobald die RSV Zahlung auf den KFB an die Gegenseite leisten muss?!
Ich hoffe, ihr versteht mein Problem, und vielleicht kann mir jemand helfen =)
Lg
Cry
ich stehe gerade beim Thema Quotenvorrecht ein wenig auf dem Schlauch und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe natürlich viel zu der Thematik gefunden, aber leider nichts, was zu meiner Konstellation passt
Also
Beklagter muss aus Urteil an Mandant zahlen, unter anderem auch vorgerichtliche Anwaltskosten. Da die Klage zum Teil abgewiesen wurde, sind die Kostenquoten etwa 75% Kläger und zu 25% Beklagter. Daher ergibt sich aus dem KFB ein Erstattungsanspruch zu Gunsten des Beklagten.
Nun hat der Beklagte Zahlung auf Urteil geleistet. Bevor ich Zahlung an die RSV erstatte, würde ich zunächst die Selbstbeteiligung an den Mandanten erstatten und den Rest an die RSV weiterleiten.
Nun bereitet mir aber Probleme, dass die RSV auf den zu erwartenden KFB Zahlung an die Gegenseite in nicht allzu ferner Zukunft leisten müssen wird.
Also wie seht ihr das, nehme ich aus der Zahlung auf die vorgerichtlichen Kosten die SB für den Mandanten raus, oder geht die volle Summe an die RSV?
Das Problem, welches ich derzeit sehe (weil ich es aber auch nicht besser weiss) ist, dass die RSV die SB vom Mandanten wieder verlangen könnte, sobald die RSV Zahlung auf den KFB an die Gegenseite leisten muss?!
Ich hoffe, ihr versteht mein Problem, und vielleicht kann mir jemand helfen =)
Lg
Cry