Streitwert für Geschäftsgebühr höher wie Verfahrensgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Erdbeerschnute
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#1

02.06.2020, 10:39

Guten Morgen,

ich steht gerade völlig auf dem Schlauch...

Ich muss abrechnen....

Wir haben außergerichtlich mit der Rechtsschutz die volle 1,3 Geschäftsgebühr aus € 1.900,00, plus Auslagen u. MwSt. abgerechnet.

Dann wurde Klage erhoben mit Streitwert € 450,00 (Gegner hat teilweise bezahlt).

Wie muss ich jetzt anrechnen?

ich werde gerade wegen meiner eigenen Dummheit verrückt.....

Viele Grüße
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Anahid
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#2

02.06.2020, 10:47

Es wird immer aus dem Wert angerechnet, der ins Klageverfahren übergegangen ist. Wenn also das Verfahren nur über 450,00 € geführt wurde, dann ist auch nur aus diesem Streitwert die Anrechnung vorzunehmen.

Unabhängig davon ist dann wohl Deine Überschrift falsch, da die GG ja wohl höher ist als die VG.
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Erdbeerschnute
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#3

02.06.2020, 10:55

Die Antwort verstehe ich leider nicht....

Stimmt..die Überschrift ist falsch...war im Eifer des Gefechts....
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Pepples
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#4

02.06.2020, 10:59

Wenn also das Verfahren nur über 450,00 € geführt wurde, dann ist auch nur aus diesem Streitwert die Anrechnung vorzunehmen.
Was ist daran denn unverständlich? :nachdenk
Ich versuchs noch einfacher: Die GG ist aus einem Wert von 450,00 € anzurechnen. Nur dieser Betrag ist doch in das streitige Verfahren gegangen.
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Erdbeerschnute
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#5

02.06.2020, 12:07

Okay...ich hab´s verstanden.

Heute ist wirklich nicht mein Tag. Ich danke Euch!!!!!
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