Rechnung Beratungsleistung im Musterfeststellungsklageverfahren VW
Verfasst: 28.05.2020, 11:17
Hallo!
Wir haben Mandanten im Musterfeststellungsverfahren gegen VW vertreten. Jetzt kann ja dort eine Rechnung über die Beratungsleistung eingereicht werden. Wir bekommen jetzt zum 2. Mal einen Hinweis, dass die Rechnung nicht korrekt wäre. Das erste Mal stimmte der Leistungszeitraum der Beratung nicht - ok, hab ich noch verstanden und dementsprechend abgeändert. Jetzt kommt 2. Rechnung auch wieder zurück mit dem Hinweis: "Die von Ihnen vorgelegte Rechnung bezieht sich nicht auf Beratungsleistungen im Rahmen Ihres abgeschlossenen Vergleichs". Was wollen die denn jetzt noch von mir?
Hat da einer Erfahrung mit und kann mir einen Tipp geben?
Da die Frist zur Einreichung der Rechnungen am 30.05.2020 endet, würde ich mich sehr über eine baldige Antwort freuen...
LG Jasmin
Wir haben Mandanten im Musterfeststellungsverfahren gegen VW vertreten. Jetzt kann ja dort eine Rechnung über die Beratungsleistung eingereicht werden. Wir bekommen jetzt zum 2. Mal einen Hinweis, dass die Rechnung nicht korrekt wäre. Das erste Mal stimmte der Leistungszeitraum der Beratung nicht - ok, hab ich noch verstanden und dementsprechend abgeändert. Jetzt kommt 2. Rechnung auch wieder zurück mit dem Hinweis: "Die von Ihnen vorgelegte Rechnung bezieht sich nicht auf Beratungsleistungen im Rahmen Ihres abgeschlossenen Vergleichs". Was wollen die denn jetzt noch von mir?
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Hat da einer Erfahrung mit und kann mir einen Tipp geben?
Da die Frist zur Einreichung der Rechnungen am 30.05.2020 endet, würde ich mich sehr über eine baldige Antwort freuen...
LG Jasmin