Rechnung Beratungsleistung im Musterfeststellungsklageverfahren VW

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mine75
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#1

28.05.2020, 11:17

Hallo!

Wir haben Mandanten im Musterfeststellungsverfahren gegen VW vertreten. Jetzt kann ja dort eine Rechnung über die Beratungsleistung eingereicht werden. Wir bekommen jetzt zum 2. Mal einen Hinweis, dass die Rechnung nicht korrekt wäre. Das erste Mal stimmte der Leistungszeitraum der Beratung nicht - ok, hab ich noch verstanden und dementsprechend abgeändert. Jetzt kommt 2. Rechnung auch wieder zurück mit dem Hinweis: "Die von Ihnen vorgelegte Rechnung bezieht sich nicht auf Beratungsleistungen im Rahmen Ihres abgeschlossenen Vergleichs". Was wollen die denn jetzt noch von mir? :augenreib

Hat da einer Erfahrung mit und kann mir einen Tipp geben?

Da die Frist zur Einreichung der Rechnungen am 30.05.2020 endet, würde ich mich sehr über eine baldige Antwort freuen...

LG Jasmin
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Anahid
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#2

28.05.2020, 11:40

Naja.....für mich, die mit den Verfahren nicht zu tun hat, ist mit Deinem Sachverhalt absolut nichts anzufangen. Die Frage ist doch, was wurde in dem Vergleich, den Ihr wohl geschlossen habt, hinsichtlich der Kosten geregelt und wie lautet die Kostenrechnung?
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mücki
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#3

28.05.2020, 12:11

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann die Beratungsleistung nur abgerechnet werden, wenn diese in dem Zeitraum Vergleichs"vorschlag" bis Zustandekommen erfolgt ist. Das war doch ein Widerrufsvergleich bzw. VW hatte so und so lange Zeit, dem Vergleich zuzustimmen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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