Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1
25.05.2020, 14:52
Habe ein Versäumnisurteil (im schriftlichen Verfahren, nachdem Gegenseite keine Stellungnahme abgegeben hat). Rechne ich neben der Verfahrensgebühr auch eine Terminsgebühr ab?
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#2
25.05.2020, 15:10
Es ist eine 0,5 TG nach Nr. 3105 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG entstanden.
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grete
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#3
25.05.2020, 15:13
Danke. Bin zwar keine Refa, Gibt es keine Verfahrensgebühr reduziert? 0,8
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#4
25.05.2020, 15:51
Nein. Die VG entsteht nur reduziert, wenn eine der in Ziffer 3101 normierten Ausnahmen zu 3100 zutrifft. Ihr habt ganz normal Klage eingereicht, damit ist die 3100 schon entstanden, da gibt es kein Zurück mehr zu einer niedrigeren Gebühr.
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grete
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