Wir haben vor dem Arbeitsgericht im Gütetermin einen Vergleich abgeschlossen. Ich soll nun das erste mal eine Abrechnung für die Rechtsschutzversicherung dafür machen. Der Gegenstandswert für das Verfahren wurde auf €9000, der für den Vergleich (plus Zeugnis) auf €12.000.
Wie muss diese denn lauten? Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten hinsichtlich des Vergleichs ohne Zeugnis!
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
Vergleich vor dem Arbeitsgericht
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Dann mach mal einen Vorschlag
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 659,10 €
Gegenstandswert: 3.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV
RVG 405,60 €
Gegenstandswert: 12.000,00 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 12.000,00 € berücksichtigt –
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 724,80 €
Gegenstandswert: 9.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 507,00 €
Gegenstandswert: 3.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 301,50 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 12.000,00 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.598,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
20,00 €
Zwischensumme netto 2.618,00 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 497,42 €
zu zahlender Betrag abzgl. Selbstbehalt 250,00 € 2.865,42 €
Gegenstandswert: 3.000,00 €
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RVG 405,60 €
Gegenstandswert: 12.000,00 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 12.000,00 € berücksichtigt –
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 724,80 €
Gegenstandswert: 9.000,00 €
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Gegenstandswert: 3.000,00 €
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- Anahid
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Ist das Zeugnis im Termin nicht mit verhandelt worden? Dann würde sich die TG aus dem SW 12.000 € berechnen.
Ansonsten ist die Rechnung richtig. Ich würde allerdings den Abzug des Selbstbehaltes weglassen. Die Rechnung ist auf den Mandanten auszustellen und an die RSV zu übersenden. Was die nicht zahlt, muss der Mandant zahlen.
Ansonsten ist die Rechnung richtig. Ich würde allerdings den Abzug des Selbstbehaltes weglassen. Die Rechnung ist auf den Mandanten auszustellen und an die RSV zu übersenden. Was die nicht zahlt, muss der Mandant zahlen.
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- jojo
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Verstehe ich nicht wirklich:
VG, TG und die 1003er nach 9.000
3102 nach Wert 3000, 15 III nach 12.000
1000er nach 3.000, 15 III nach 12.000
Auslagen pp.
VG, TG und die 1003er nach 9.000
3102 nach Wert 3000, 15 III nach 12.000
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Wieso 3102?
Ansonsten ist das, was Du da ausführst, dasselbe, was ich oben angegeben hab.
Ansonsten ist das, was Du da ausführst, dasselbe, was ich oben angegeben hab.
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