Kostenfestsetzung für das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicki1306
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#1

12.05.2020, 16:30

Hallo,

ich steh total auf der Leitung. Normal ist es doch so, wenn sich kein Anwalt bestellt, kann er auch kein Verfahren per KFB festsetzen lassen.
Wir hatten ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht bis zum Bundesarbeitsgericht, hier haben wir NZB eingelegt, welche auf Kosten des MDT als unzulässig verworfen wurde. Die Gegenseite hat sich auf unseren Wunsch hin nicht bestellt. Will jetzt aber die volle Gebühr festsetzen lassen. Auch im Beschuss steht der PV nur als PV der II. Instanz drin. Ich bin der Meinung dies geht nicht oder liege ich falsch? Danke für eure Hilfe :thx
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Liesel
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#2

12.05.2020, 17:01

Gebühr Nr. 3507 - sofern er bereits beauftragt war.
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#3

13.05.2020, 09:03

Das wissen wir eben nicht ob er beauftragt war.
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#4

13.05.2020, 14:57

Nicki1306 hat geschrieben:
12.05.2020, 16:30
Die Gegenseite hat sich auf unseren Wunsch hin nicht bestellt.
Dann kann man wohl von einer Beauftragung ausgehen.
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#5

13.05.2020, 15:23

Einfach mal rügen, das Gericht muss dann gucken.
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