Kostenfestsetzungsantrag nach Aufhebung VB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sukhanya
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#1

12.05.2020, 13:35

Hallo zusammen,

ich muss meinen ersten Kostenfestsetzungsantrag formulieren und habe schon Schwierigkeiten...

Nach Einspruch gegen VB hat das Amtsgericht entschieden, dass der VB aufgehoben und die Klage abgewiesen wird. Kosten trägt der Kläger, bis auf die Kosten der Säumnis.

Hauptforderung in dem VB beträgt 833,00 Euro. Inkl. Nebenforderungen + Gerichtskosten für VB beträgt die Gesamtforderung 1.207,27 Euro.

Ist der Streitwert dann 833,00?

Ist diese Rechnung richtig?

Streitwert: 833,00 Euro
Kostennote:
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV 104,00 Euro
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV 96,00 Euro
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 RVG-VV 20,00 Euro
Reisekosten/Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 RVG-VV 32,80 Euro
Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG-VV 48,03 Euro



Oder habe ich irgendwas vergessen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Anahid
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#2

13.05.2020, 10:40

Ob die Rechnung richtig ist, hängt davon ab, wen Ihr vertreten habt. Für den Antragsgegner-/Beklagtenvertreter ist die Rechnung so richtig.
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sukhanya
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#3

14.05.2020, 15:56

Genau, den Beklagten haben wir vertreten.
Die Gesamtforderung ist aber nicht mein Streitwert, richtig?
Feldhamster
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#4

14.05.2020, 23:05

Streitwert ist nur die Hauptforderung, also 883,00 Euro. Wenn im Urteil keine Streitwertfestsetzung enthalten ist, kannst du sie noch beantragen, wenn du 100 %ig sicher sein willst.
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