Hello zusammen,
wir waren in einem Rechtsstreit selbst als Nebenintervenient beteiligt. Die Gegenseite hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Wir befinden uns in der 3. Instanz.
In 1. und 2. Instanz wurden wir von einer Kanzlei vertreten. Die Kosten hatte die Rechtsschutzversicherung getragen. Das Kostenfestsetzungsverfahren 1. und 2. Instanz hatte die von uns beauftragte Kanzlei durchgeführt. Diese Kanzlei war jedoch nicht in der 3. Instanz beauftragt, lediglich der BGH-Anwalt.
Wer leitet hier üblicherweise das Kostenfestsetzungsverfahren für die 3. Instanz ein? Die von uns beauftragte Kanzlei der 1./2. Instanz, der BGH-Anwalt oder wir selbst? Der BGH-Anwalt hat uns seine Berechnung für das Kostenfestsetzungsverfahren übersandt.
Ich würde sagen, das einfachste wäre, wenn wir selbst den KFA stellen, aber irgendwie kommt es mir komisch vor.
Was würdet ihr tun?
Viele Grüße
Steffie
Kostenfestsetzung BGH-Anwalt
- koffeinkonsumentin
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das sehe ich auch so.koffeinkonsumentin hat geschrieben: ↑12.05.2020, 12:35das einfachste wäre, wenn wir selbst den KFA stellen
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- koffeinkonsumentin
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Danke! Hab ich so gemacht