Einigungsgebühr
Verfasst: 08.05.2020, 08:57
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Unsere ursprüngliche Schmerzensgeldfoderung betrug € 1.000,00, die Gegenseite hat die Forderung anerkannt, allerdings nur einen Betrag in Höhe von € 700,00 gezahlt, mit dem wir dann auch einverstanden waren. Mein Chef ist der Meinung hier fällt eine Einigungsgebühr an. Ich war mir da von Anfang an unsicher, habe die Rechnung allerdings dann mit Einigungsgsgebühr ausgestellt und an die Gegenseite geschickt. Die hat uns nun heute geantwortet, dass die Einigungsgebühr nicht anfällt. Mein Chef ist aber immernoch der Meinung, die Einigungsgebühr fällt an. Liegt er damit richtig?
Ich bedanke mich jetzt schon für hilfreiche Antworten!![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
ich habe folgendes Problem. Unsere ursprüngliche Schmerzensgeldfoderung betrug € 1.000,00, die Gegenseite hat die Forderung anerkannt, allerdings nur einen Betrag in Höhe von € 700,00 gezahlt, mit dem wir dann auch einverstanden waren. Mein Chef ist der Meinung hier fällt eine Einigungsgebühr an. Ich war mir da von Anfang an unsicher, habe die Rechnung allerdings dann mit Einigungsgsgebühr ausgestellt und an die Gegenseite geschickt. Die hat uns nun heute geantwortet, dass die Einigungsgebühr nicht anfällt. Mein Chef ist aber immernoch der Meinung, die Einigungsgebühr fällt an. Liegt er damit richtig?
Ich bedanke mich jetzt schon für hilfreiche Antworten!
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