Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lvre
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#1

08.05.2020, 08:57

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Unsere ursprüngliche Schmerzensgeldfoderung betrug € 1.000,00, die Gegenseite hat die Forderung anerkannt, allerdings nur einen Betrag in Höhe von € 700,00 gezahlt, mit dem wir dann auch einverstanden waren. Mein Chef ist der Meinung hier fällt eine Einigungsgebühr an. Ich war mir da von Anfang an unsicher, habe die Rechnung allerdings dann mit Einigungsgsgebühr ausgestellt und an die Gegenseite geschickt. Die hat uns nun heute geantwortet, dass die Einigungsgebühr nicht anfällt. Mein Chef ist aber immernoch der Meinung, die Einigungsgebühr fällt an. Liegt er damit richtig?

Ich bedanke mich jetzt schon für hilfreiche Antworten! :wink2
Husky98
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#2

08.05.2020, 09:24

Weshalb sollte hier keine Einigungsgebühr angefallen sein? Wie begründet die Gegenseite ihre Auffassung?
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Muschel
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#3

08.05.2020, 09:35

Ich sehe hier auch keine Einigungsgebühr.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Liesel
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#4

08.05.2020, 11:39

Sofern kein Abfindungsvergleich geschlossen wurde, sehe ich hier auch keine EG.
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#5

08.05.2020, 11:53

Hier liegt m.E. ein Verzicht auf weitere Schmerzensgeldansprüche vor. Damit greift Nr. 1000 Abs. 1 RVG und darum gibt es keine EG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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