Hallo Ihr Lieben,
..heute benötige ich wieder Euren Rat:
Folgender Sachverhalt: Der Insolvenzverwalter ist auf unsere Partei zugekommen und macht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Ansprüche gegen unserer Partei geltend. Also die insolvente Partei beansprucht aus einer Rechnung noch die Zahlung eines Betrages für geleistete Arbeiten bei unserer Partei.
Wir kommunizieren mit dem Insolvenzverwalter und schließen einen Vergleich.
Frage: Abrechnung einer Geschäftsgebühr und außergerichtlichen Vergleichsgebühr oder Gebühr nach 3313 und Vergleichsgebühr gerichtlich??
Für Eure Meinung bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße vom Moschele
Abrechnung Tätigkeit im Insolvenzverfahren Vergleich
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Meiner Meinung nach GG + EG vorgerichtlich. Hier geht es nicht um eine Insolvenzforderung, bei der Euer Mandant Forderungen gegen den Insolvenzschuldner hat, sondern es werden Forderungen des Insolvenzschuldners gegen Euren Mandanten geltend gemacht. Damit seid Ihr ja aber m.E. nicht im Insolvenzverfahren tätig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.