kfa § 11 RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

05.05.2020, 19:38

Huhu,

ich hab gegen die Mdtin einen KFA nach § 11 RVG gemacht. Gerichtskosten für Zustellung sind eingezahlt, KFB liegt noch nicht vor.
Nun hat die Mdtin den Rechnungsbetrag überwiesen.
Wie macht ihr jetzt weiter?

nehmt ihr den KFA zurück wegen Zahlung und Gerichtskosten gehen auf unsere Kappe

oder

wartet ihr auf den KFB und schickt der Mandantin eine Zahlungsaufforderung mit Betrag (Rechnungssumme + Gerichtskosten + Zinsen bis zum Tag ihrer Zahlung abzgl. ihrer Zahlung).

Würde ja eher zu Variante 2 tendieren, weil es ja nicht wirklich einzusehen ist, dass wir auf den Gerichtskosten sitzen bleiben, aber bin mir da nicht so sicher.

LG Tine
MellyM
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#2

05.05.2020, 20:44

Bei uns eine Entscheidung die der Chef trifft, also abhängig vom diversen Faktoren gegt das auf eigene Kappe, bei anderen wird auf die Zahlung bestanden
Feldhamster
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#3

05.05.2020, 21:05

Man kann auch die Zahlung dem Gericht mitteilen und in Höhe des Zahlbetrages den Kfa für erledigt erklären.
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Anahid
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#4

06.05.2020, 09:34

Zunächst einmal gebe ich MellyM Recht, dass der Chef entscheiden soll, wie er hinsichtlich der Gerichtskosten vorgehen möchte. Sollen diese geltend gemacht werden, würde ich bei Gericht anrufen und darum bitten, den KFA zurückzustellen mit Hinweis auf die erfolgte Zahlung und die Mandantin auffordern die Gerichtskosten zu zahlen. Zahlt sie nicht, muss halt die Kostenfestsetzung fortgeführt werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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