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KFA doppelte Auslagenpauschale

Verfasst: 04.05.2020, 12:23
von Mai5
Hallo,

ich habe einen KFA für die I. Instanz gefertigt und habe eine Auslagenpauschale in Ansatz gebracht.

Dann hat die Gegenseite Berufung eingelegt. Ich habe dann einen KFA für die II. Instanz gemacht und wieder eine Auslagennpauschale in Ansatz gebracht.

Nun hat die Gegenseite Stellung genommen und schreibt, dass die Auslagenpauschale bereit in dem ersten KFA angesetzt wurde und daher nur einmal anfallen kann.

Ist das so? :-?

Re: KFA doppelte Auslagenpauschale

Verfasst: 04.05.2020, 12:29
von Muschel
Das höre ich zum ersten Mal. In jeder Instanz fällt doch die Auslagenpauschale an.

Re: KFA doppelte Auslagenpauschale

Verfasst: 04.05.2020, 12:29
von Adora Belle
Nein, das ist Quatsch.

Abs.1 zur Ziffer 7002: Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit ... gefordert werden.

Und §17 Ziffer 1: Verschiedene Angelegenheiten sind - das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug

Re: KFA doppelte Auslagenpauschale

Verfasst: 04.05.2020, 12:38
von Mai5
Ich bin auch der Meinung. Vielen Dank!! :thx