KFA doppelte Auslagenpauschale

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mai5
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#1

04.05.2020, 12:23

Hallo,

ich habe einen KFA für die I. Instanz gefertigt und habe eine Auslagenpauschale in Ansatz gebracht.

Dann hat die Gegenseite Berufung eingelegt. Ich habe dann einen KFA für die II. Instanz gemacht und wieder eine Auslagennpauschale in Ansatz gebracht.

Nun hat die Gegenseite Stellung genommen und schreibt, dass die Auslagenpauschale bereit in dem ersten KFA angesetzt wurde und daher nur einmal anfallen kann.

Ist das so? :-?
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Muschel
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#2

04.05.2020, 12:29

Das höre ich zum ersten Mal. In jeder Instanz fällt doch die Auslagenpauschale an.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Adora Belle
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#3

04.05.2020, 12:29

Nein, das ist Quatsch.

Abs.1 zur Ziffer 7002: Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit ... gefordert werden.

Und §17 Ziffer 1: Verschiedene Angelegenheiten sind - das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug
Mai5
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#4

04.05.2020, 12:38

Ich bin auch der Meinung. Vielen Dank!! :thx
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