Räumung nach Klageeinreichung - Streitwert?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Badeschlappe26
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#1

04.05.2020, 12:00

Ich steh voll auf dem Schlauch. Normalerweise gehen ja unsere Räumungsklagen bis zum Urteil durch, ab zum Gerichtsvollzieher und dann Räumung.

Nun haben wir aber eine Klage (Gewerbe) erhoben und dort - wie üblich - neben dem offenen Rückstand auch die Räumung sowie Nutzungsentschädigung geltend gemacht.

Die Räumung hat sich ja erledigt, Mein Streitwert für die Räumung bleibt m. E. nach der Jahresbetrag, wie wir ihn in der Klage angegeben haben.

Bei der Nutzungsentschädigung bin ich mir jetzt aber nicht sicher. In der Klage hatten wir auch hier noch den Jahreswert drinnen, haben diesen dann aber, nachdem ja geräumt wurde, "konkretisiert" auf die tatsächlichen 4 Monate, die es dann waren bis zur Räumung.

Verringert sich da mein Streitwert für die Nutzungsentschädigung oder zählt der, den ich in der Klage drin habe? Hatten wir so noch nicht und ich finde irgendwie auch nichts dazu.
Es grüßt

die Schlappe
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Badeschlappe26
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#2

04.05.2020, 12:28

Vermutlich einfach den Streitwert ab Datum der Räumung runtersetzen lassen. Räumung weg und Nutzungsentschädigung halt weniger, oder? Dann hätte ich für die Verfahrensgebühr noch den höheren Wert und für die Terminsgebühr dann den geringeren Wert.
Es grüßt

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#3

05.05.2020, 08:54

Badeschlappe26 hat geschrieben:
04.05.2020, 12:00
Verringert sich da mein Streitwert für die Nutzungsentschädigung oder
Ganz genau.
Badeschlappe26 hat geschrieben:
04.05.2020, 12:28
Dann hätte ich für die Verfahrensgebühr noch den höheren Wert und für die Terminsgebühr dann den geringeren Wert.
Korrekt. Wird das Gericht wahrscheinlich auch so festsetzen.
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