Hallo Ihr Lieben. Ich bräuchte mal Eure Hilfe:
Wir haben eine Strafsache vor dem AG abgerechnet.
Hauptverhandlung – gem. § 153 StPO auf Kosten der Staatskasse eingestellt, notwendige Auslagen werden erstattet. Waren keine Pflichtverteidigung (!)
Abgerechnet habe ich:
GG
VG
TG
Ausl.
etc.
Jetzt hat die GK mit einen Vorschuss den ich ordnungsgemäß angegeben habe abgezogen – in voller Höhe.
Hätte ich den nicht angeben müssen? Ist das korrekt. Finde irgendwie nichts dazu und bin ratlos.
Vielen Dank schon mal!
Und bleibt gesund!
RVG Strafrecht
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- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Warum hast Du den Vorschuss angegeben? Dafür gibt es gar keinen Grund, wenn keine Pflichtverteidigung besteht. Der Mandant hat laut Kostenentscheidung Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen. Diese werden im Antrag nach §464b vollständig beziffert. Praktisch Eure Abschlussrechnung + evtl JVEG-Kosten des Mandanten.
Kann es sein, dass der Rpfl versehentlich wie bei einer PV abgerechnet hat, eben weil Du den Vorschuss angegeben hast?
Kann es sein, dass der Rpfl versehentlich wie bei einer PV abgerechnet hat, eben weil Du den Vorschuss angegeben hast?
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- Forenfachkraft
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Ich dachte das müsste man machen!
Ich rufe da am besten mal an. Vielen Dank.
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