Vergütungsvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

01.05.2020, 00:23

Hallo,

Wie wird das denn bei euch mit Vergütungsvereinbarung gehandhabt? Ich habe sehr viele Mandanten die im Vorfeld die Gebühren wissen wollen beziehungsweise gerne einen speziellen Preis für die Tätigkeit mit mir aushandeln wollen.
In den meisten fällen ist das unproblematisch und ich erstelle eine Gebührenvereinbarung gemäß 3a RVG und lasse mir diese von den Mandanten unterschreiben.
Jetzt ist es aber gerade in den letzten Wochen durch Corona bedingt, dass Aufträge ausschließlich am Telefon oder per E-Mail erteilt werden. Mit unter ist es mir schon passiert dass die Mandanten zwar die Rechnung bezahlen aber die unterzeichnete Vereinbarung nicht zurückschicken.
Jetzt könnte ich ja Gefahr laufen dass keine bestehende Honorarvereinbarung tatsächlich nachweisbar ist.

Nun meine Frage Reicht es denn aus, wenn ich nach einem Telefonat die Vereinbarung schriftlich fixieren, so dass die Textform gegeben ist und diese schriftliche Fixierung zur Akte legen, die natürlich nicht von dem Mandat unterschrieben ist.

Welche Erfahrungen habt ihr denn bei euch in den Kanzleien?
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

01.05.2020, 12:49

RA-Tübingen hat geschrieben:
01.05.2020, 00:23

Jetzt ist es aber gerade in den letzten Wochen durch Corona bedingt, dass Aufträge ausschließlich am Telefon oder per E-Mail erteilt werden. Mit unter ist es mir schon passiert dass die Mandanten zwar die Rechnung bezahlen aber die unterzeichnete Vereinbarung nicht zurückschicken.
Jetzt könnte ich ja Gefahr laufen dass keine bestehende Honorarvereinbarung tatsächlich nachweisbar ist.

Nun meine Frage Reicht es denn aus, wenn ich nach einem Telefonat die Vereinbarung schriftlich fixieren, so dass die Textform gegeben ist und diese schriftliche Fixierung zur Akte legen, die natürlich nicht von dem Mandat unterschrieben ist.
Angesichts dieser Aussagen empfehle ich ganz dringend eine intensive Auseinandersetzung mit §4b RVG, §126b BGB und schließlich noch einen Blick in §352 StGB.
RA-Tübingen

#3

01.05.2020, 15:24

Verstehe nicht was du damit sagen möchtest?
mrsgoalkeeper
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#4

01.05.2020, 16:21

Ich würde mal tippen, dass Du die §§ lesen sollst und dann aufgrund Deiner juristischen Ausbildung zu einem fundierten Ergebnis komm kannst.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#5

01.05.2020, 16:27

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.05.2020, 16:21
Ich würde mal tippen, dass Du die §§ lesen sollst und dann aufgrund Deiner juristischen Ausbildung zu einem fundierten Ergebnis komm kannst.
Durchlesen wird glaube ich überbewertet. :mrgreen:
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#6

01.05.2020, 20:45

RA-Tübingen hat geschrieben:
01.05.2020, 15:24
Verstehe nicht was du damit sagen möchtest?
Manchmal glaube ich wirklich, daß du uns hier alle nur veräppeln willst :roll:

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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