Abrechnung Arbeitsrecht außergerichtlich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kim1212
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#1

30.04.2020, 08:41

Guten Morgen,

wir haben eine Mandantin die mit einem Aufhebungsvertrag zu uns gekommen ist.
Wir haben Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen und einige Punkte im Aufhebungsvertrag ändern lassen. Z. B. auch unter einem Punkt das das Zwischenze8ugnis mit der Note gut erteilt werden sollte.
Dann wurde uns von der Gegenseite das Zwischenzeugnis zugeschickt. Dort wurden auch wieder von uns an die Gegenseite die Forumulierungsergänzungen herangetragen. Diese hat dann berichtigt.

So jetzt zur Abrechnung.

Monatsgehalt 3000

Rechne ich dann
1,3 GG aus 9000,00 € (3x300 + 3000 (Zeugnis))
1,5 EG aus 9000,00 €

oder nur die
1,3 GG aus 9000,00 € und die
1,5 EG aus 6000,00 €.

Bin mir hier wegen der Eingiungsgebühr unsicher.
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AliceImWunderland
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#2

30.04.2020, 10:38

Ich sehe hier die Einigungsgebühr nicht als entstanden an.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Kim1212
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#3

05.05.2020, 08:29

Aber ist es denn nicht so, dass wir tätig geworden sind und Änderungungen im Aufhebungsvertrag an die Gegenseite weitergegeben haben und daraufhin der Aufhebungsvertrag geändert wurde, dass wir dann dafür eine EG bekommen?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#4

05.05.2020, 09:15

Meiner Meinung nach ist die EG entstanden und die Abrechnung wäre wie in Variante 1 angegeben (beide Gebühren aus 9.000 €) vorzunehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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