Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kim1212
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#1
29.04.2020, 11:49
Hallo,
es geht hier um eine Verkehrunfallsache.
Wir haben eine Schadenregulierung aus Verkehrunfall. Streitwert außergerichtlich 6500,00
Versicherung hat aber nur 5600 € regulierung. Außergerichtliche Kosten haben wir aber noch nicht angefordert.
Wir klagen jetzt die 900,00 Differenz noch ein.
Wie nehme ich dann die Geschäftsgebühr in den Klageantrag zu 2. auf? Die ganze 1,3 Geschäftsgebühr aus 6500,00 €?
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Anahid
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#2
29.04.2020, 11:56
Da es eine Nebenforderung ist, ja. Du kannst natürlich auch bei der Versicherung die GG aus 6500,00 € geltend machen (die ja nur die Kosten aus einem Streitwert von 5600,00 € übernehmen wird) und dann nur die restlichen Kosten in die Klage aufnehmen. Nur dann müsstest Du jetzt mit der Klage warten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Kim1212
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#3
29.04.2020, 12:00
Mein chef will die aber jetzt rausschicken,
also heißt das, ich würde die GG komplett aus den 6500 € in der Klage geltendmachen.
Aber halt nur den anrechenbaren Teil.
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weneste
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#4
29.04.2020, 12:10
Ich würde die komplette GG einklagen und dann im Kfa später die Anrechnung berücksichtigen.
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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Anahid
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#5
29.04.2020, 12:32
weneste hat geschrieben: ↑29.04.2020, 12:10
Ich würde die komplette GG einklagen und dann im Kfa später die Anrechnung berücksichtigen.
Ja, würde ich auch so machen.
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Kim1212
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#6
30.04.2020, 08:42
Vielen lieben Dank