Wie seht ihr das?
Ich habe aus einem Verkehrsunfall den schaden und schmerzensgeld etc geltend gemacht.
es kam eine Zahlung von der Versicherung und später eine zweite in nicht nachvollziehbarer Höhe.
Ich habe beides an dem Mdt weitergeleitet.
Jetzt hat sich zu der zweiten Zahlung der Gutachter gemeldet und gesagt, die gegnerische Versicherung habe seine Gebühren an mich gezahlt und es sei in der zweiten Zahlung mit enthalten.
Ich habe die Gebühren ja nie geltend gemacht und die Zahlung einfach auf das Schmerzensgeld verrechnet und an den Mdt ausbezahlt.
Ist meine Vorgehensweise ok? Oder muss ich nachträglich das Geld vom Mdt zurück fordern und dem Gutachter ausbezahlen?
Unbekannte Zahlung
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Warum fragt man bei der Versicherung nicht nach, wenn man etwas nicht nachvollziehen kann? Einfach weiterleiten ist die denkbar schlechteste Lösung!
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Du kannst doch nicht einfach irgendwelche Gelder an den Mandanten auszahlen, bei denen Du nicht weißt, wo die hingehören? Wenn ich hier eine Zahlung der Versicherung erhalte, die nicht mit der von mir geltend gemachten Höhe übereinstimmt, warte ich auf ein Abrechnungsschreiben der Versicherung. Erhalte ich das nicht kurzfristig, fordere ich eins an. Aber ich zahle nicht eher aus, bevor ich nicht weiß, wie die Zahlung zu verrechnen ist.
Ob Du hier in der Haftung bist, dürfte wohl schon wieder eher in den Bereich Rechtsberatung fallen.
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Ich hätte auch erst geklärt, auf welche SchE-Positionen die Zahlungen erfolgt sind. Da es jetzt dafür zu spät ist, aber dennoch mein weiterer Gedanke:
Der Mandant ist Auftraggeber des SV hat und zunächst einmal die SV-Gebühren an diesen zu zahlen. Der Mandant hat aber einen Erstattungsanspruch gegen den Unfallverursacher bzw. deren Haftpflichtversicherer. Sofern es nun keine Abtretungserklärung bzgl. der SV-Gebühren gibt, ist nach meiner Ansicht der Mandant zu bitten, die SV-Gebühren an den SV weiterzuleiten.
Der Mandant ist Auftraggeber des SV hat und zunächst einmal die SV-Gebühren an diesen zu zahlen. Der Mandant hat aber einen Erstattungsanspruch gegen den Unfallverursacher bzw. deren Haftpflichtversicherer. Sofern es nun keine Abtretungserklärung bzgl. der SV-Gebühren gibt, ist nach meiner Ansicht der Mandant zu bitten, die SV-Gebühren an den SV weiterzuleiten.
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Dazu fällt mir jetzt echt nichts mehr ein. Lese ja grds einiges ohne zu kommentieren aber muss mich da Soenny langsam anschliessen und verstehe das auch nicht wirklich, Azubis wird gesagt sie sollten erstmal selber nachdenken bevor sie fragen und hier ,
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paralegal6 hat geschrieben: ↑27.04.2020, 21:17Dazu fällt mir jetzt echt nichts mehr ein. Lese ja grds einiges ohne zu kommentieren aber muss mich da Soenny langsam anschliessen und verstehe das auch nicht wirklich, Azubis wird gesagt sie sollten erstmal selber nachdenken bevor sie fragen und hier ,
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