Kostenausgleich
Oder wurde im Vergleich die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen? Dann gibt es auch keine Ermäßigung, es sei denn, die Kostenentscheidung würde einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien oder Kostenübernahmeerklärung einer Partei folgen.
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Hallo,
also ein Urteil wurde zuvor nicht erlassen. Klage wurde eingereicht und im Termin wurde der Vergleich vom Richter vorgeschlagen im Gerichtstermin. Vielleicht deswegen ?
Leider ist der Rechtspfleger in Urlaub, jetzt weiß ich nicht ob ich Beschwerde einlegen soll.
also ein Urteil wurde zuvor nicht erlassen. Klage wurde eingereicht und im Termin wurde der Vergleich vom Richter vorgeschlagen im Gerichtstermin. Vielleicht deswegen ?
Leider ist der Rechtspfleger in Urlaub, jetzt weiß ich nicht ob ich Beschwerde einlegen soll.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn das Gericht den Vergleich vorschlägt, fallen dadurch nicht 3 Gebühren an. Wenn es kein Urteil vorher gab und die Kosten mit im Vergleich geregelt wurden, dann hätte eigentlich eine Reduzierung der Kosten auf eine Gebühr erfolgen müssen.
Nur: Die Festsetzung ist zu Euren Gunsten. Also warum solltest Du hier ein Rechtsmittel einlegen sollen? Ihr seid doch gar nicht beschwert. Wenn, dann wäre es Sache der Beklagten ein Rechtsmittel einzulegen. Tut sie das nicht = Glück für Euren Mandanten.
Nur: Die Festsetzung ist zu Euren Gunsten. Also warum solltest Du hier ein Rechtsmittel einlegen sollen? Ihr seid doch gar nicht beschwert. Wenn, dann wäre es Sache der Beklagten ein Rechtsmittel einzulegen. Tut sie das nicht = Glück für Euren Mandanten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.