Anrechnung vorgerichtliche Kosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Musti
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#1

20.04.2020, 10:45

Hallo,

eine kurze Frage.

Vorgerichtlicher Streitwert 21.000,00 Euro
Gerichtlicher Streitwert 3.109,00 Euro.

Anerkenntnis unsererseits.

Wie wird mit dem Mandanten abgerechnet.

Danke
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Anahid
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#2

20.04.2020, 10:49

Bitte einen Abrechnungsvorschlag unterbreiten, über den diskutiert werden kann; das ist hier üblich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Tigerle
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#3

20.04.2020, 10:52

Geschäftsgebühr aus Wert 21.000,00 EUR
Auslagen

Verfahrensgebühr Wert 3.109,00 EUR
Anrechnung Geschäftsgebühr Wert 3.109,00 EUR (wenn die 3.109,00 EUR in den 21.000,00 EUR enthalten sind)
Auslagen
MwSt.


ob weitere Gebühren angefallen sind (z.B. Terminsgebühr) kann nichts gesagt werden, da diesbezüglich der Sachverhalt fehlt.
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#4

20.04.2020, 11:13

Anerkenntnis löst eine Terminsgebühr aus (wenn hier ohnehin schon gegen die üblichen Gepflogenheiten verstoßen wird :roll:).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

20.04.2020, 11:24

Anahid hat geschrieben:
20.04.2020, 11:13
Anerkenntnis löst eine Terminsgebühr aus (wenn hier ohnehin schon gegen die üblichen Gepflogenheiten verstoßen wird :roll:).
Sorry, :oops: da war ich wohl am Schreiben, während du geantwortet hast und mit der Terminsgebührhast Du natürlich Recht.
Musti
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#6

20.04.2020, 12:33

Ich war etwas in Eile.

Vielen Dank für die Anworten.
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