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Gegenstandwert

Verfasst: 17.04.2020, 22:30
von RA-Tübingen
Hallo, ich bräuchte mal eine Hilfestellung von euch.
Ich habe eine Anfrage und soll für einen Mandanten bei der Volksbank ein Girokonto und Geschäftsanteile kündigen.
Auf dem Girokonto sind 153 € und die Geschäftsanteile belaufen sich auf circa 260 €.
Soll denn jetzt wirklich der Gegenstandswert die Addition sein d.h. 413 €?

Vielen Dank für Antworten und Beiträge.

Re: Gegenstandwert

Verfasst: 18.04.2020, 07:20
von Sonnenkind
Schon mal geprüft, ob Beratungshilfe in Frage kommt?

Re: Gegenstandwert

Verfasst: 18.04.2020, 10:12
von Feldhamster
Anhand obiger SV-Schilderung sehe ich für Bewilligung von Beratungshilfe das Problem, dass es einem Bürger zugemutet werden kann, selbst ein Konto und die Geschäftsanteile zu kündigen. Das ist ein Satz, den man schreiben muss. Dafür würde es bei meinem AG keine Beratungshilfe geben.

Bezüglich des Gegenstandswertes würde ich auf das Interesse des Mandanten abstellen. Der Kontostand wird ja nicht immer gleich sein, sondern variieren. Ich persönlich würde eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Schon vor dem Hintergrund, dass es ja irgendwelche Gründe geben muss, dass der Mandant den Kündigungssatz nicht selbst schreiben will.

Re: Gegenstandwert

Verfasst: 18.04.2020, 10:47
von RA-Tübingen
Beratungshilfe geht nicht.
Denke auch Vergütungsvereinbarung macht Sinn.
250 plus MwSt pauschal?

Re: Gegenstandwert

Verfasst: 18.04.2020, 15:25
von Feldhamster
Bezüglich der genauen Höhe möchte ich nichts sagen.

Du solltest aber bei der Vergütungsvereinbarung genau bezeichnen, was deine Tätigkeit ist. Nur ein Kündigungsschreiben oder auch weitere Korrespondenz mit der Bank nach der Kündigung zB meine ich.