Gegenstandwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
RA-Tübingen

#1

17.04.2020, 22:30

Hallo, ich bräuchte mal eine Hilfestellung von euch.
Ich habe eine Anfrage und soll für einen Mandanten bei der Volksbank ein Girokonto und Geschäftsanteile kündigen.
Auf dem Girokonto sind 153 € und die Geschäftsanteile belaufen sich auf circa 260 €.
Soll denn jetzt wirklich der Gegenstandswert die Addition sein d.h. 413 €?

Vielen Dank für Antworten und Beiträge.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

18.04.2020, 07:20

Schon mal geprüft, ob Beratungshilfe in Frage kommt?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

18.04.2020, 10:12

Anhand obiger SV-Schilderung sehe ich für Bewilligung von Beratungshilfe das Problem, dass es einem Bürger zugemutet werden kann, selbst ein Konto und die Geschäftsanteile zu kündigen. Das ist ein Satz, den man schreiben muss. Dafür würde es bei meinem AG keine Beratungshilfe geben.

Bezüglich des Gegenstandswertes würde ich auf das Interesse des Mandanten abstellen. Der Kontostand wird ja nicht immer gleich sein, sondern variieren. Ich persönlich würde eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Schon vor dem Hintergrund, dass es ja irgendwelche Gründe geben muss, dass der Mandant den Kündigungssatz nicht selbst schreiben will.
RA-Tübingen

#4

18.04.2020, 10:47

Beratungshilfe geht nicht.
Denke auch Vergütungsvereinbarung macht Sinn.
250 plus MwSt pauschal?
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#5

18.04.2020, 15:25

Bezüglich der genauen Höhe möchte ich nichts sagen.

Du solltest aber bei der Vergütungsvereinbarung genau bezeichnen, was deine Tätigkeit ist. Nur ein Kündigungsschreiben oder auch weitere Korrespondenz mit der Bank nach der Kündigung zB meine ich.
Antworten