Hallo zusammen,
folgender Fall:
Wir haben MB beantragt. Gegner hat Widerspruch eingelegt. Das ganze wurde ans zuständige Gericht abgegeben zwecks streitigem Verfahren. Nun haben wir eine Frist zur Anspruchsbegründung bekommen, wollen aber die Klage bzw. den MB zurücknehmen.
Wie kann ich das Verfahren nun abrechnen? Bekomme ich eine 1,0 nach Nr. 3305 und eine 1,3 nach Nr. 3100 und muss anrechnen? Oder kriege ich hier irgendwie eine reduzierte Gebühr weil wir ja noch vor Anspruchsbegründung die Klage zurücknehmen?
Vielen Dank für eine kurze Antwort
Mahnverfahren Rücknahme Klage Kosten
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 57
- Registriert: 24.10.2018, 14:24
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die 1,3 ist mit Abgabe an das Streitgericht entstanden.
- Kleineschen
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 59
- Registriert: 08.07.2007, 17:45
- Software: Advoware
Ja, die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 RVG ist angefallen. Wie du schon gesagt hast, musst du die Mahnverfahrensgebühr anrechnen.