Mahnverfahren Rücknahme Klage Kosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Blondelicious
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 24.10.2018, 14:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

16.04.2020, 13:50

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Wir haben MB beantragt. Gegner hat Widerspruch eingelegt. Das ganze wurde ans zuständige Gericht abgegeben zwecks streitigem Verfahren. Nun haben wir eine Frist zur Anspruchsbegründung bekommen, wollen aber die Klage bzw. den MB zurücknehmen.

Wie kann ich das Verfahren nun abrechnen? Bekomme ich eine 1,0 nach Nr. 3305 und eine 1,3 nach Nr. 3100 und muss anrechnen? Oder kriege ich hier irgendwie eine reduzierte Gebühr weil wir ja noch vor Anspruchsbegründung die Klage zurücknehmen?

Vielen Dank für eine kurze Antwort :thx
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

16.04.2020, 14:00

Die 1,3 ist mit Abgabe an das Streitgericht entstanden.
Benutzeravatar
Kleineschen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 08.07.2007, 17:45
Software: Advoware

#3

16.04.2020, 22:10

Ja, die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 RVG ist angefallen. Wie du schon gesagt hast, musst du die Mahnverfahrensgebühr anrechnen.
Antworten