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Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 16.04.2020, 11:02
von strohblume
Hallo zusammen,

in einer arbeitsrechtlichen Sache haben wir unseren Mandanten in zwei Verfahren (Kündigung und Abmahnung) vertreten. Gegen die erstinstanzlichen Urteile wurde Berufung eingelegt.
Nach erfolgter Berufungsbegründung in den beiden Verfahren hat das Berufungsgericht die Verfahren zusammengelegt und es wurde ein Vergleich geschlossen.

In dem Abmahnungsverfahren war der Streitwert 4.912,64 € und es wurde bereits eine 1,6 VG abgerechnet.
In dem Kündigungsverfahren war der Streitwert 12.281,60 € und es wurde ebenfalls eine 1,6 VG abgerechnet.

Das Berufungsgericht hat den Streitwert auf 17.194,24 € festgesetzt.
Ich müsste nunmehr noch die TG und die EG abrechnen und ich soll die Verfahren getrennt abrechnen. Ist das so korrekt?

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 16.04.2020, 11:10
von Adora Belle
Nein. Nach dem Zeitpunkt der Verbindung entstandene Gebühren dürfen nicht mehr getrennt berechnet werden. Für die Zeit davor habt Ihr ein Wahlrecht.

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 16.04.2020, 11:15
von strohblume
Somit verbleiben die abgerechneten Verfahrensgebühren erhalten und ich rechne aus dem Streitwert von 17.194,24 € noch die TG und EG ab. Ist das so korrekt?

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 16.04.2020, 11:24
von Adora Belle
Korrekt.

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 16.04.2020, 11:25
von strohblume
Vielen herzlichen Dank :-)

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 16.04.2020, 11:43
von jojo
AB: Willste nicht bei mir anfangen ???

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 16.04.2020, 11:49
von Adora Belle
:lolaway Ach, da bin ich doch eh zu alt für.

Re: Abrechnung Arbeitsrecht

Verfasst: 17.04.2020, 08:31
von jojo
Nein, bei mir ist eine TV-L Stelle frei.

Und ich lege noch wöchentlich eine Rolle Klopapier drauf, ohne Anrechnung auf den dienstlichen Verbrauch.