Abrechnung Arbeitsrecht
Verfasst: 16.04.2020, 11:02
Hallo zusammen,
in einer arbeitsrechtlichen Sache haben wir unseren Mandanten in zwei Verfahren (Kündigung und Abmahnung) vertreten. Gegen die erstinstanzlichen Urteile wurde Berufung eingelegt.
Nach erfolgter Berufungsbegründung in den beiden Verfahren hat das Berufungsgericht die Verfahren zusammengelegt und es wurde ein Vergleich geschlossen.
In dem Abmahnungsverfahren war der Streitwert 4.912,64 € und es wurde bereits eine 1,6 VG abgerechnet.
In dem Kündigungsverfahren war der Streitwert 12.281,60 € und es wurde ebenfalls eine 1,6 VG abgerechnet.
Das Berufungsgericht hat den Streitwert auf 17.194,24 € festgesetzt.
Ich müsste nunmehr noch die TG und die EG abrechnen und ich soll die Verfahren getrennt abrechnen. Ist das so korrekt?
in einer arbeitsrechtlichen Sache haben wir unseren Mandanten in zwei Verfahren (Kündigung und Abmahnung) vertreten. Gegen die erstinstanzlichen Urteile wurde Berufung eingelegt.
Nach erfolgter Berufungsbegründung in den beiden Verfahren hat das Berufungsgericht die Verfahren zusammengelegt und es wurde ein Vergleich geschlossen.
In dem Abmahnungsverfahren war der Streitwert 4.912,64 € und es wurde bereits eine 1,6 VG abgerechnet.
In dem Kündigungsverfahren war der Streitwert 12.281,60 € und es wurde ebenfalls eine 1,6 VG abgerechnet.
Das Berufungsgericht hat den Streitwert auf 17.194,24 € festgesetzt.
Ich müsste nunmehr noch die TG und die EG abrechnen und ich soll die Verfahren getrennt abrechnen. Ist das so korrekt?