Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren § 127 ZPO
Verfasst: 15.04.2020, 09:54
Hallo an alle,
ich versuche es kurz zu halten.
Wir vertreten die Antragstellerin/Klägerin. Den bisherigen Verlauf erläutere ich mal Stichpunktartig:
- Mahnverfahren,
- Anspruchsbegründung,
- Abweisungsantrag der Gegenseite + PKH beantragt,
- Replik,
- abweisender PKH-Beschluss,
- Beschwerde der Gegenseite,
- Beschwerde nicht abgeholfen,
- Abgabe an das LG zur Entscheidung,
- PKH abschließend zurückgewiesen,
- Kostenentscheidung gem. § 127 Abs. 4 ZPO (Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet).
So, nun zu meiner Frage: Kann ich hier trotz dieser mir unverständlichen Kostenentscheidung einen Kfb für das Beschwerdeverfahren beantragen?
Liebe Grüße
Kora
ich versuche es kurz zu halten.
Wir vertreten die Antragstellerin/Klägerin. Den bisherigen Verlauf erläutere ich mal Stichpunktartig:
- Mahnverfahren,
- Anspruchsbegründung,
- Abweisungsantrag der Gegenseite + PKH beantragt,
- Replik,
- abweisender PKH-Beschluss,
- Beschwerde der Gegenseite,
- Beschwerde nicht abgeholfen,
- Abgabe an das LG zur Entscheidung,
- PKH abschließend zurückgewiesen,
- Kostenentscheidung gem. § 127 Abs. 4 ZPO (Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet).
So, nun zu meiner Frage: Kann ich hier trotz dieser mir unverständlichen Kostenentscheidung einen Kfb für das Beschwerdeverfahren beantragen?
Liebe Grüße
Kora