Grundgebühr in einer Strafsache?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
RA-Tübingen

#1

14.04.2020, 09:55

Wie würdet ihr das sehen?

Ich habe den Mdt in der ersten Instanz in einer Strafsache vertreten und einen Freispruch erwirkt. Es gab eine Honorarvereinbarung.
Die StA hat Berufung eingelegt und ich habe den Mdt nochmals in meiner Kanzlei beraten und eine mögliche Einstellung mit der Richterin in der zweiten Instanz telefonisch vorbesprochen.
Der Mdt sollte in der zweiten Instanz, die selben Gebühren nochmal bezahlen.
Er hat auch per sms mitgeteilt, dass er diese zahlen wird.

Jetzt nachdem die mögliche Einstellung bekannt ist, hat er per whatsapp mitgeteilt, dass er doch keinen Anwalt benötige und das selber regeln möchte.

Ich fühle mich ehrlich gesagt, verar....

Er hat ja leider die Honorarvereinbarung für die zweite Instanz nicht unterschrieben zurück geschickt.

Jetzt meine Frage, was kann ich alles abrechnen?

Grundgebühr? Ich war ja in der ersten Instanz tätig, aber ohne ausdrückliche Geltendmachung der Grundgebühr wegen Honorarvereinbarung.
Verfahrensgebühr Berufung sicherlich ja
Einstellungs- Mitwirkung Vermeidung einer Hauptverhandlung??? Ich weiss ja nicht ob er das mit der Richterin besprochenen annimmt.
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#2

14.04.2020, 13:17

§ 3a RVG = Textform, keine Schriftform, also keine Unterschrift vom Gesetz her nötig.
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#4

14.04.2020, 13:38

§ 3a RVG lesen, dann hast du die Lösung!
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#5

14.04.2020, 14:13

Sorry Mädels, aber die Lösung seh ich da auch nicht. :bahnhof

Ich mach kein Strafrecht, darum kann ich jetzt leider nur mein laienhaftes "Wissen" weitergeben:

Wenn Du eine Gebührenvereinbarung getroffen hast, dann ist (wenn die nicht niedriger als die gesetzlichen Gebühren ist) danach abzurechnen, was bedeutet, eine Grundgebühr entsteht nicht gesondert neben den Gebühren aus der Vereinbarung. Eine Grundgebühr kann auch grundsätzlich nur für die erstmalige Einarbeitung in den Sachstand anfallen, sprich hier: I. Instanz. Du kannst keine für die II. Instanz abrechnen.

Und was eine Gebührenvereinbarung für die II. Instanz betrifft: Ist ja schön und gut, dass keine Unterschrift des Mandanten erforderlich ist; aber im Zweifel ist der Anwalt dafür beweispflichtig, dass eine Vereinbarung getroffen wurde und das dürfte hier wohl schwierig fallen. Also würde ich die gesetzlichen Gebühren abrechnen. Verfahrensgebühr auf jeden Fall. Bei der Einstellungsgebühr bin ich mir aber leider genauso unsicher wie Du. Wobei ich den Anfall bejahen würde, da Dein Telefonat wohl mitgewirkt haben dürfte an der Einstellung. Zu welchen Bedingungen die letztendlich dann zustande kommt, ist, denke ich, unerheblich. Aber wie gesagt: das ist jetzt mein Bauchgefühl. :ka
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#6

14.04.2020, 14:19

Von jedem anderen User hier im Forum wird erwartet, daß er ganze Sätze schreibt, möglichst wenig Rechtschreibfehler und immer eine Lösung anbietet. Warum bei diesem User nicht? Nur weil er RA ist oder weil er angibt, daß er einer ist?
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#7

14.04.2020, 14:24

Nein, ich mache da keinen Unterschied ob RA oder Refa….User ist User. Aber ich versteh ehrlich gesagt den Unmut nicht, der sich hier im Forum breit macht. Und wenn man nicht helfen möchte, dann kann man es getrost lassen, oder? Hier wird ja keiner gezwungen zu antworten.

Der ein oder andere Rechtschreibfehler ist anscheinend auf eine Spracherkennung zurückzuführen (so liest sich das zumindest); aber im obigen Beitrag ist ganz genau wiedergegeben, was er beabsichtigt abzurechnen usw. Dass er sich keinerlei Gedanken über die Abrechnung gemacht hat, trifft also nicht zu und darum würde ich auch gerne helfen. Nur Strafrecht ist eben leider nicht meins. Ihm dann hier § 3 a RVG vor die Füße zu werfen ist mir halt zu wenig.
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#8

14.04.2020, 14:30

Anahid hat geschrieben:
14.04.2020, 14:24
Nein, ich mache da keinen Unterschied ob RA oder Refa….User ist User. Aber ich versteh ehrlich gesagt den Unmut nicht, der sich hier im Forum breit macht. Und wenn man nicht helfen möchte, dann kann man es getrost lassen, oder? Hier wird ja keiner gezwungen zu antworten.

Den Unmut erkläre ich Dir gerne: Der spart sich einfach die Refa und lässt seine "Problem"-Fälle vom Forum lösen. Wenn man ihm den Lösungsansatz in Form von einschlägigen §§ oder Links zu entsprechenden Artikeln/Seiten gibt, findet er angeblich nichts, was sein Problem löst (meine Vermutung: Er liest entweder gar nicht oder nicht richtig). Das Einzige, was seine Probleme lösen kann, ist scheinbar jemand, der es ihm hier vorkaut. Und dann macht er sich in der Regel noch nicht mal die Mühe, sein Problem vollständig zu schildern. Die Hälfte muss man ihm aus den Fingern ziehen oder es kommt irgendwann in Beitrag drölfzigtausend raus. Die meisten von denen, bei denen sich Unmut breit macht helfen in der Regel gerne. Ausnutzen lassen, damit sich - wer auch immer - das Köpfchen nicht zerbrechen muss, müssen wir uns trotzdem nicht.

Gerade dieser User zeigt deutlich, dass es ohne Refa nicht geht, zumindest bei ihm nicht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#9

14.04.2020, 14:40

Es geht nicht darum, nicht helfen zu wollen oder sollen oder sonst was, es geht darum - wenn nicht unbedingt bei diesem Thema, dann in den meisten anderen - daß dieser eine User hier ständig mit Fragen auftaucht und bei Hilfestellung nur drei Fragezeichen setzen muß und schon bekommt er womöglich auch noch den passenden Passus oder Link wo er lesen muß und wenn er dann da auch keine Lust zu hat, wird ihm der Text in Kurzform unter die Nase gerieben und nur, weil er sich weder Seminar, noch Refa leisten will, kann oder sonst was.

Für mich ist das dann auf Dauer Rechtsberatung.
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#10

14.04.2020, 15:03

Ich möchte das Thema hier jetzt gar nicht ausarten lassen, da ich weiterhin der Auffassung bin, dass man nicht antworten muss, wenn man nicht möchte. Aber ich frage mich gerade wirklich, wer hier den Unterschied zwischen RA und Refa macht?

Ich kann mich an andere User erinnern, die auch laufend mit Fragen um die Ecke kamen. Und ja, auch denen wurde mal angeraten, sich fortzubilden; aber Rechtsberatung wurde denen nie vorgeworfen.

Man kann sicher erwarten, dass ganze Sätze geschrieben werden und man kann erwarten, dass sich jemand selbst Gedanken macht. Hat er in diesem Fall beides getan und darum bin ich dann auch bereit, zu helfen. Es gibt hier öfter Beiträge, bei denen der Sachverhalt nicht sofort verständlich ist; dann frag ich nach. Kommt das öfter vor, kann man selbstverständlich mal was dazu sagen. Aber jemandem vorzuwerfen, dass er keine Refa hat (der Grund ist uns nicht bekannt und hat uns ehrlich gesagt auch nicht zu interessieren), geht hier m.E. zu weit. Es kann ja auch sein, dass er bemüht ist, eine zu finden, aber keine bekommt; was ja jetzt auch nicht gerade selten ist.

Du, Soenny, hast in einem Deiner letzten Beiträge erwähnt, dass man erwarten kann, dass er sich Mühe gibt, einen verständlichen Thread zu erstellen, da auch wir in der Zeit eingeschränkt sind und es so für beide Seiten einfacher wird. Hat er mit diesem Beitrag m.E. gemacht. Der Beitrag ist verständlich. Er hat sich über die Abrechnung Gedanken gemacht und kann dann auch erwarten, dass er von jemandem, der ihm helfen kann und will eine Antwort erhält. Und nochmal: wer das nicht will, der muss ja nicht antworten. Aber hier immer nur darauf zu pochen, dass er irgendwo nachlesen soll (was bei diesem Thread noch nicht einmal einen Sinn macht), ist wohl auch nicht die Art, in der man miteinander umgehen sollte.

Und damit ist das Thema für mich jetzt auch erledigt. Denn, wie bereits treffend an anderer Stelle erwähnt: meine Zeit ist auch nur begrenzt. ;)
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