Grundgebühr in einer Strafsache?
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Mit einer Strafanzeige gegen den eigenen Mandanten wäre ich ohnehin mehr als vorsichtig. Das kann Dir ganz böse auf die Füße fallen. Beim richtigen Staatsanwalt bekommst Du gleich nebenbei eine Anzeige gegen Dich wegen Verletzung der Schweigepflicht. Eine Strafanzeige dient nicht dazu, eigene Gebührenansprüche durchzusetzen. Kann man u.a. nachlesen auf der Seite der RAK München.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Bin ich nicht bei Streitgkeiten um Gebühren von der Schweigepflicht entbunden? § 2 Abs. 4 b. BORAAnahid hat geschrieben: ↑16.04.2020, 09:18Mit einer Strafanzeige gegen den eigenen Mandanten wäre ich ohnehin mehr als vorsichtig. Das kann Dir ganz böse auf die Füße fallen. Beim richtigen Staatsanwalt bekommst Du gleich nebenbei eine Anzeige gegen Dich wegen Verletzung der Schweigepflicht. Eine Strafanzeige dient nicht dazu, eigene Gebührenansprüche durchzusetzen. Kann man u.a. nachlesen auf der Seite der RAK München.
Ausserdem sehe ich wenn ich sage der Mdt hat trotz schriftlicher Zusage nicht bezahlt und mich arbeiten lassen im guten Glauben und will jetzt nicht zahlen, nicht ansatzweise eine Verletzung der Schweigepflicht. Welche Informationen gebe ich den preis?
ich vermute, du meinst dies hier:
Pfordte.pdf
… Verteidiger grundsätzlich nicht zur Überführung des Beschuldigten beitragen. Auch die Verletzung der Schweigepflicht wird gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter Strafe gestellt. Mit der Verschwiegenheitsverpflichtung…
Lässt sich nicht öffnen, ist aber schon von dem Sachverhalt ein ganz anderer.
Ich möchte nicht zur Überführung des Beschuldigten beitragen, sondern ein neues Verfahren einleiten.
Pfordte.pdf
… Verteidiger grundsätzlich nicht zur Überführung des Beschuldigten beitragen. Auch die Verletzung der Schweigepflicht wird gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter Strafe gestellt. Mit der Verschwiegenheitsverpflichtung…
Lässt sich nicht öffnen, ist aber schon von dem Sachverhalt ein ganz anderer.
Ich möchte nicht zur Überführung des Beschuldigten beitragen, sondern ein neues Verfahren einleiten.
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Nein, ich meine das hier: https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwae ... licht.html - runterscrollen bis zu "Strafanzeige gegen den Mandanten"
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Ich Zitiere:
„Aus Verärgerung über nicht bezahlte Honorarrechnungen wird nicht selten überlegt, ob gegen den Mandanten Strafanzeige gestellt werden sollte. Zu diesem Zwecke muss jedoch der Rechtsanwalt den Inhalt des Mandates darlegen, auch dass der Mandant von ihm vertreten worden ist. Das kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit sein.“
Ich sehe das irgendwie nicht, ich muss doch nicht den Inhalt des Mandats wiedergeben, ich würde Strafanzeige stellen und den Sachverhalt darlegen dass der Mandant in der Berufung zur Besprechung da war und nicht gezahlt hat obwohl er schriftlich eine Zahlungszusage versprechen vorgelegt hat.
Damit gebe ich doch von dem Inhalt des Mandats überhaupt nichts Preis.
Ist denn wirklich allein schon die Mitteilung dass das Mandatsverhältnis bestand eine Verletzung der Verschwiegenheit???
Da würde ich dagegen argumentieren dass es ja schon eine erste Instanz gab und das ein öffentliches Verfahren war so dass es ja nicht heimlich war, dass ich den Mandanten vertreten habe.
„Aus Verärgerung über nicht bezahlte Honorarrechnungen wird nicht selten überlegt, ob gegen den Mandanten Strafanzeige gestellt werden sollte. Zu diesem Zwecke muss jedoch der Rechtsanwalt den Inhalt des Mandates darlegen, auch dass der Mandant von ihm vertreten worden ist. Das kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit sein.“
Ich sehe das irgendwie nicht, ich muss doch nicht den Inhalt des Mandats wiedergeben, ich würde Strafanzeige stellen und den Sachverhalt darlegen dass der Mandant in der Berufung zur Besprechung da war und nicht gezahlt hat obwohl er schriftlich eine Zahlungszusage versprechen vorgelegt hat.
Damit gebe ich doch von dem Inhalt des Mandats überhaupt nichts Preis.
Ist denn wirklich allein schon die Mitteilung dass das Mandatsverhältnis bestand eine Verletzung der Verschwiegenheit???
Da würde ich dagegen argumentieren dass es ja schon eine erste Instanz gab und das ein öffentliches Verfahren war so dass es ja nicht heimlich war, dass ich den Mandanten vertreten habe.
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Wer könnte die Frage nur beantworten?RA-Tübingen hat geschrieben: ↑17.04.2020, 22:24Ist denn wirklich allein schon die Mitteilung dass das Mandatsverhältnis bestand eine Verletzung der Verschwiegenheit???
Oh, ich weiß es: Ein Anwalt.
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mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑19.04.2020, 18:59
Wer könnte die Frage nur beantworten?
Oh, ich weiß es: Ein Anwalt.
~ Grüßle ~
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